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Berufungsgericht hebt Gefängnisstrafe gegen Dimova auf

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Das Berufungsgericht hat die in erster Instanz verhängte Gefängnisstrafe gegen Dimova aufgehoben. Das Gericht stellte Verfahrensfehler in der ursprünglichen Verhandlung fest und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

Die Verteidigung begrüßte die Entscheidung und erklärte, das erstinstanzliche Urteil sei von Anfang an rechtlich unhaltbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, den Fall erneut mit voller Entschlossenheit zu verfolgen.

Der Fall hatte in der mazedonischen Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erregt und eine Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz ausgelöst.