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Nach der Karpoš-Tragödie: Forderung nach systemischem Wandel im Kampf gegen häusliche Gewalt

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Das tragische Ereignis im Skopjer Stadtteil Karpoš, bei dem eine Mutter und ihre sechsjährige Tochter nach einem Sturz aus einem Gebäude ums Leben kamen, löste in der mazedonischen Öffentlichkeit eine Welle der Trauer, der Empörung und der Forderungen nach systemischem Wandel aus. Opferschutzorganisationen und die Familie der Verstorbenen fordern institutionelle Verantwortung.

Der Bruder der verstorbenen Frau bestätigte öffentlich, dass sie jahrelang häusliche Gewalt erlitten hatten. Am Tag der Tragödie jedoch erklärte die Frau gegenüber der Polizei, dass es keine körperliche Gewalt gegeben habe, und unterzeichnete eine Erklärung, mit der sie eine Polizeiintervention ablehnte. "Eine Mutter ist heute nicht aufgewacht, um ihr Kind in die Schule zu bringen" — das war nur eine der tiefempfundenen Botschaften in den sozialen Netzwerken.

Innenminister Panche Toshkovski reagierte mit einem dringenden Telegramm an alle Polizeidienststellen und wies an, dass jede Person, die des Anstiftens zu häuslicher Gewalt verdächtig ist, zu einem Informationsgespräch vorgeladen werden muss. "Für jeden Fall, in dem wir auch nur den geringsten Verdacht haben — wird der Täter vorgeladen", erklärte Toshkovski und betonte, dass dies unabhängig davon gilt, ob das Opfer eine formelle Anzeige erstattet hat.

Zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivisten weisen jedoch darauf hin, dass das Problem nicht allein durch Kampagnen und Appelle gelöst werden kann. Sie fordern konkrete gesetzgeberische Änderungen, eine bessere Ausbildung der Polizei und der Sozialdienste sowie vor allem — präventives Handeln, bevor die Tragödie eintritt, nicht danach.

Die Statistiken sprechen für sich: Im Jahr 2024 wurden in Skopje 213 Anzeigen wegen häuslicher Gewalt erstattet, im Jahr 2025 stieg die Zahl auf 224. Im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 wurden 28 Fälle registriert. Der Verdächtige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft und wird in drei Punkten angeklagt: Anstiftung zum Selbstmord, häusliche Gewalt und Gefährdung der Sicherheit.