Skip to content

Bulgarien hat die Vereinigungsfreiheit verletzt - UN-Ausschuss stellt fest

1 Min. Lesezeit
Teilen

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat festgestellt, dass Bulgarien die Vereinigungsfreiheit verletzt hat, indem es die Registrierung einer Organisation zum Schutz der Rechte ethnischer Mazedonier ablehnte. Die Entscheidung stellt einen schweren Schlag für Sofia auf der internationalen Bühne dar.

Der Fall betrifft einen Historiker mazedonischer Herkunft, der die Registrierung einer gemeinnützigen Organisation mit dem Namen Komitee zum Schutz der Menschenrechte - Toleranz gemäß dem bulgarischen Gesetz über gemeinnützige juristische Personen beantragte. Obwohl er alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hatte, lehnten die bulgarischen Gerichte die Registrierung ohne klare Begründung ab.

Der UN-Ausschuss bewertete die Gerichtsentscheidungen als übermäßig formalistisch und stellte fest, dass die Gerichte die zusätzlichen Informationen, die der Antragsteller über die Menschenrechtsaktivitäten der Organisation vorgelegt hatte, nicht berücksichtigt hatten.

Ausschussmitglied Yvonne Donders erklärte: Die vollständige Verwirklichung der Vereinigungsfreiheit in einem günstigen Umfeld ist ein Eckpfeiler der demokratischen Gesellschaft. Organisationen, die friedlich Toleranz zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen fördern, müssen geschützt werden, auch wenn Behörden oder Mehrheiten nicht einverstanden sind.

Bulgarien ist nun verpflichtet, innerhalb von 180 Tagen die Gerichtsentscheidungen zu überprüfen, eine angemessene Entschädigung einschließlich Rechtskosten zu leisten und dem Ausschuss einen Umsetzungsbericht vorzulegen. Der Fall offenbart eine langjährige Praxis der Ablehnung der Registrierung von Organisationen, die mit der mazedonischen ethnischen Identität in Bulgarien verbunden sind.