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Grubi verteidigt sich ab 13. Oktober auf freiem Fuß - und für seinen Pass bietet er Immobilien im Wert von 335.707 Euro

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Grubi verteidigt sich ab 13. Oktober auf freiem Fuß - und für seinen Pass bietet er Immobilien im Wert von 335.707 Euro

Der frühere Erste Vizepremier Artan Grubi, Zweitangeklagter im Fall „Staatslotterie“, kommt am 13. Oktober aus dem Hausarrest. Nicht weil jemand entschieden hat, dass er freikommen soll, sondern weil es so im Gesetz steht. Die Anklage wurde am 13. August eingereicht, und nach Artikel 470 der Strafprozessordnung darf die Haft in einem solchen Verfahren höchstens 60 Tage dauern.

Eine Vorsichtsmaßnahme bleibt: Pass eingezogen, Verbot der Ausstellung eines Reisedokuments. Genau die will die Verteidigung loswerden. Unter Berufung auf Artikel 150 bot sie eine Sicherheit an, Immobilien im Wert von 335.707 Euro, damit auch diese Maßnahme aufgehoben wird. Der Antrag liegt der Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme vor, danach entscheidet der Strafsenat. Die Präsidentin des Strafgerichts erster Instanz, Daniela Dimovska, bestätigte, dass Grubi den Prozess unabhängig von der Entscheidung in Freiheit abwarten wird.

Angeklagt sind sieben weitere Personen, darunter der Erstangeklagte, Ex-Lotteriedirektor Perparim Bajrami. Laut Anklage überschritten sie 2023 und 2024 ihre Befugnisse und ermöglichten den Kauf von Videolotterie-Terminals, obwohl sie wussten, dass die Staatslotterie kein Recht hatte, eigenständig elektronische Glücksspiele zu veranstalten. Der Schaden wird auf 9,7 Millionen Euro geschätzt. Grubi erklärte sich für nicht schuldig.

Statt über die Zahl stritten die Parteien sofort über die Schuld. Die VMRO-DPMNE erinnerte daran, dass Grubi und Bajrami „aus der Zeit von SDSM und DUI“ stammen. Die SDSM konterte, es sei der Premier, der sich in Gericht und Staatsanwaltschaft einmische: „Erst empfingen sie ihn an der Grenze mit rotem Teppich. Dann Hausarrest. Jetzt eine ablaufende Frist und eine Sicherheit für den Pass“.

Die 60-Tage-Frist ist kein Geheimnis. Sie war seit dem Tag bekannt, an dem die Anklage eingereicht wurde. Die eigentliche Frage ist also nicht, wer schuld ist, dass Grubi freikommt, sondern ob der Prozess endet, bevor die Öffentlichkeit die 9,7 Millionen Euro vergessen hat. Wie viele Prozesse auf dem Balkan haben dieses Rennen gegen die Zeit schon verloren?