Die Steinpuppen hatten ihre eigene Mautstelle: Haft für die Frau, die Kuklica besetzte
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Am 2. August beleidigte ein 52-Jähriger im Dorf Tashmarunishta bei Struga bei einer Veranstaltung zum Ilinden-Tag Mitglieder der Staatsdelegation verbal, darunter Premierminister Hristijan Mickoski. Um 14:15 Uhr wurde er festgenommen. Bis dahin - übliches Polizeiverfahren.
Nicht üblich ist, wo die rechtliche Einordnung der Tat endete. Zunächst wurde er wegen „Behinderung eines Amtsträgers bei der Ausübung seiner Dienstpflichten" angezeigt. Dann wurde die Tat, wie das Innenministerium mitteilte, als „Gewalt" nach Artikel 386 Absatz 5 des Strafgesetzbuches umqualifiziert - eine Bestimmung, die Hassgewalt betrifft.
Von der Beleidigung zum Hassdelikt in wenigen Stunden
Hier lohnt sich ein Halt. Hassgewalt ist ein schweres juristisches Konstrukt, gedacht für Taten, die durch die rassische, ethnische, religiöse oder ähnliche Zugehörigkeit des Opfers motiviert sind. Die Polizeidirektion Struga erstattete genau auf dieser Grundlage Anzeige gegen S.G. (52) aus Struga.
Erfüllen Beleidigungen gegen einen Premierminister bei einer öffentlichen Veranstaltung diesen Rahmen? Das entscheidet zunächst die Staatsanwaltschaft, danach das Gericht. Aber die Umqualifizierung selbst hinterlässt einen bitteren Geschmack - gleiches Ereignis, gleicher Mann, gleiche ausgesprochene Worte, und das rechtliche Gewicht änderte sich mitten im Verfahren.
Niemand wird Beschimpfungen verteidigen, weder bei einer öffentlichen Veranstaltung noch auf der Straße. Aber es gibt einen Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit wegen Störung der öffentlichen Ordnung und einem Hassdelikt. Der Unterschied bemisst sich in Haftjahren. Und in der Botschaft an jeden Bürger, der je daran dachte, einem Minister etwas zuzurufen.
Ilinden ist der Tag, an dem sich der Staat an einen Aufstand gegen die Herrschenden erinnert. An genau diesem Feiertag endete jemand mit einer Strafanzeige, weil er einer Delegation etwas zurief. Die Wahl der Einordnung wird vor Gericht geprüft - und das ist gut so, denn die Antwort gilt für weit mehr Menschen als diesen einen Mann aus Struga.
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