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Dreißig Tage Haft für ein Messer, acht für einen Mann, der „mehrfach” Frau und drei Kinder schlug

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Dreißig Tage Haft für ein Messer, acht für einen Mann, der „mehrfach” Frau und drei Kinder schlug

In derselben Mitteilung teilte die Skopjer Polizei mit, zwei Fälle geklärt zu haben. Beide passierten am 7. August. Beide endeten mit schwerer Körperverletzung. Der eine bringt 30 Tage Haft. Der andere acht.

Der erste ist versuchter Mord. Nach einem Streit griff D.V., 37, den 38-jährigen A.K. aus Skopje mit einem Messer an und verletzte ihn schwer, festgestellt in der Klinik „Sv. Naum Ohridski”. Der Angriff war um 21:10 Uhr. Um 21:35 lag das Opfer im Krankenhaus und der Verdächtige in Handschellen. Fünfundzwanzig Minuten. Das Messer wurde gefunden. Die Anzeige lautet auf versuchten Mord nach Artikel 123 in Verbindung mit Artikel 19 des Strafgesetzbuchs. Der Ermittlungsrichter ordnete 30 Tage Haft an.

Als Polizeiarbeit ist das ein Lehrbuchbeispiel. Nichts zu beanstanden.

Der zweite Fall ist der, der Fragen offenlässt

S.R., 57, wird verdächtigt, seine Ehefrau (47), seine beiden Töchter und seinen Sohn mehrfach körperlich angegriffen zu haben. Zuletzt am 7. August, im Familienhaus im Raum Skopje, als er Frau und eine Tochter mit einem harten Gegenstand attackierte. Der Frau fügte er eine schwere Körperverletzung zu, der Tochter eine Körperverletzung.

Festgenommen wurde er am nächsten Morgen um 09:40 Uhr. Angezeigt wurde er im Schnellverfahren wegen schwerer Körperverletzung nach Artikel 131 und Körperverletzung nach Artikel 130. Der Ermittlungsrichter ordnete acht Tage Haft an.

Acht Tage. Für einen Mann, von dem die Polizei selbst in der Mitteilung schreibt, er habe das „mehrfach” getan - und das gegenüber vier Personen in einem Haushalt, Kinder darunter.

„Mehrfach” ist ein Eingeständnis, das niemand als solches liest

Diese Formulierung ist kein Stilmittel. Sie heißt: es war nicht das erste Mal. Sie heißt: es gibt eine Vorgeschichte. Und hier die Frage, die keine Mitteilung beantwortet: Was geschah bei all diesen früheren Male? Gab es Anzeigen? Gab es Einsätze? Hat jemand der Familie gesagt, dass sie Anzeige erstatten kann - und was passierte danach?

Der Unterschied zwischen 30 und 8 Tagen ist formal der Unterschied zwischen zwei Artikeln des Strafgesetzbuchs - versuchter Mord und schwere Körperverletzung. Juristisch erklärbar. Aber für die Frau, die morgen den Kalender ansieht und acht Tage abzählt, ist juristische Logik eine Abstraktion. Er kommt raus. Sie bleibt im selben Haus.

Die Polizei hat beide Fälle schnell und gut geklärt. Die Frage gilt nicht ihr. Sie gilt einem System, das „mehrfach” hört und mit einer Maßnahme antwortet, die weniger als zwei Wochen dauert.