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Bitola hat die Handys an seinen Schulen selbst eingeschränkt, während der Staat schweigt

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Bitola hat die Handys an seinen Schulen selbst eingeschränkt, während der Staat schweigt

Der Rat der Gemeinde Bitola hat die Initiative von Bürgermeister Toni Konjanovski angenommen, Handys an den Grund- und Mittelschulen der Gemeinde während des Unterrichts einzuschränken. Nicht einziehen, nicht vollständig verbieten - ausgeschaltet oder lautlos und an einem vorab bestimmten Ort abgelegt, gemäß den Regeln und dem Kodex der jeweiligen Schule.

Ausnahmen sind für Schüler vorgesehen, die das Handy aus gesundheitlichen oder anderen berechtigten Gründen benötigen, sowie für dringende Situationen. Erlaubt ist die Nutzung auch mit Zustimmung der Lehrkraft, wenn das Handy Bildungszwecken dient.

„Wird die Handynutzung während des Unterrichts eingeschränkt, würden die Schüler weit bessere Ergebnisse zeigen“, erklärt Konjanovski. Er verweist darauf, dass Mobiltelefone zwar Teil des modernen Alltags sind, ihr unkontrollierter Gebrauch in der Schule aber Aufmerksamkeit, Konzentration und Leistung beeinträchtigen kann.

Die Gemeinde beschließt, der Staat schweigt

Das ist der interessanteste Teil dieser Meldung, und ausgesprochen hat ihn niemand. Ob ein Schüler während des Unterrichts ein Handy in der Hand halten darf, ist eine Frage für das Bildungssystem, nicht für die kommunale Selbstverwaltung. Frankreich hat es national geregelt. Die Niederlande ebenso. Bei uns entscheidet darüber der Rat einer Stadt, während sich alle übrigen Schüler im Land an den Kodex ihrer eigenen Schule halten - sofern es ihn gibt.

Das Ergebnis ist absehbar: Ein Schüler in Bitola legt das Handy in eine Box, einer in der Nachbarstadt vielleicht nicht. Gleicher Staat, gleicher Lehrplan, zwei verschiedene Regeln für dieselbe Stunde.

Was die Initiative nicht löst

Die Formulierung „gemäß den Regeln und dem Kodex der jeweiligen Schule“ gibt die Verantwortung genau dorthin zurück, wo sie schon lag - an die einzelne Schule. Die Initiative sendet das politische Signal, doch die Umsetzung bleibt bei der Lehrkraft, die Handys einsammeln muss, und bei der Schulleitung, die haftet, wenn eines verschwindet oder kaputtgeht.

Ohne klare Regel, wer das Gerät verwahrt, wo es verwahrt wird und wer dafür einsteht, endet eine gut gemeinte Entscheidung leicht als weiterer Akt, der auf dem Papier existiert und nach Gutdünken angewandt wird. Wird jemand im Bildungsministerium bemerken, dass eine Stadt allein etwas regelt, das längst für alle hätte geregelt sein müssen?