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Bogoev verlässt die Haft für 55.000 Euro: Pass beim Staat, die Anklage über Millionen bleibt

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Bogoev verlässt die Haft für 55.000 Euro: Pass beim Staat, die Anklage über Millionen bleibt

Stefan Bogoev, ehemaliger Direktor der Zollverwaltung und einstiger Bürgermeister von Karpoš, ist aus der Haft entlassen worden. Der Strafsenat des Grundstrafgerichts Skopje gab seiner Beschwerde statt und akzeptierte die angebotene Kaution von 55.000 Euro im Denar-Gegenwert - fünf Tage, nachdem ein Ermittlungsrichter ihm 30 Tage Haft angeordnet hatte.

Die Freiheit kommt allerdings mit Auflagen: Seine Reisedokumente wurden vorübergehend eingezogen, er hat ein Verbot, die Staatsgrenze zu überqueren, und das Gericht warnte ausdrücklich, dass jeder Verstoß strengere Maßnahmen nach sich zieht. Das Geld ist zugunsten des Staates hinterlegt, als Sicherheit, dass der Verdächtige im Verfahren erscheint.

Zur Erinnerung, was ihm vorgeworfen wird: Laut der Strafanzeige der Finanzpolizei bei der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität ist Bogoev einer von vier Verdächtigen - zusammen mit einem stellvertretenden Direktor, einem Firmengeschäftsführer und einem Angestellten - wegen Missbrauchs von Vergabeverfahren, Bestechung und unrechtmäßiger Einflussnahme im Zeitraum von Juli 2023 bis März 2024. Konkret: Begünstigung bei Verträgen für die Hygiene an den Grenzübergängen, mit einem unrechtmäßigen Gewinn von 18.479.692 Denar - rund 300.000 Euro Auftragswert. Zudem steht er im Verdacht, im Zeitraum Mai 2024 - Februar 2025 ein Bestechungsgeld von 1.800 Euro gefordert und erhalten zu haben.

Die Arithmetik des Falls ist das, was ins Auge sticht: eine Anklage über Millionenschaden in Denar - und Freiheit für 55.000 Euro in bar. Die Kaution ist formal weder ein Schuldspruch noch ein Freispruch; sie ersetzt nur die Haft. Doch der Bürger, der das liest, fragt zu Recht: Wie viele gewöhnliche Menschen können 55.000 Euro „im Denar-Gegenwert" in fünf Tagen herausholen?

Das Verfahren geht weiter, und Bogoev wird sich auf freiem Fuß verteidigen. Die für die Staatsanwaltschaft offene Frage: War die Hygiene an den Grenzübergängen die einzige Ausschreibung mit „Favoriten" - oder nur die erste, die ans Licht kam?