15 Brände an einem Tag, 23 in 24 Stunden: und wieder sind es die Mülldeponien, die brennen
12.08.2026
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12.04.2026
Anlässlich des Ilinden-Feiertags unterzeichnete Präsidentin Gordana Siljanovska-Davkova eine Entscheidung zur Begnadigung von 25 Verurteilten. Sechs werden vollständig von der weiteren Strafverbüßung befreit, bei neunzehn wurde der Rest verkürzt.
Vollständig entlassen werden Ilin Anusev aus Skopje, Trajco Tancev aus Kavadarci, Amir Saiti aus Cegrane bei Gostivar, Borce Nasteski aus Tazevo bei Makedonski Brod, Blagojce Petreski aus Prilep und Amin Hajcoski aus Osoj bei Kicevo.
Bei den übrigen neunzehn reichen die Verkürzungen von fünf Monaten bis zu anderthalb Jahren. Die größte Verkürzung, ein Jahr und sechs Monate, erhielt Jmer Sefije Jakupi aus dem Dorf Zajas bei Kicevo.
Die Entscheidung erging auf Grundlage von Artikel 84 der Verfassung und des Gesetzes über Begnadigungen und tritt unmittelbar mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Das Recht besteht, die Begründung fehlt
Die Begnadigung ist ein Verfassungsrecht der Präsidentin und bedarf keiner Zustimmung einer anderen Institution. Das steht nicht zur Debatte. Etwas anderes schon: Veröffentlicht wurden die Namen und die Länge der Verkürzungen, nicht aber die Gründe.
Eine Begnadigung ist kein automatischer Feiertagsgruß - sie ist eine Einzelentscheidung über einen einzelnen Menschen, getroffen auf jemandes Antrag und nach jemandes Einschätzung. Wenn die Öffentlichkeit nur die Liste bekommt und nicht die Begründung, bleibt ihr nur, fünfundzwanzig Namen anzusehen und zu vermuten.
Es geht hier nicht um den Verdacht, etwas werde verborgen. Es geht um das, was eine Institution überhaupt über jeden Verdacht erhebt - und das ist die Begründung. Fünfundzwanzig Sätze hätten genügt.
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