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Zweimal denselben Häftling verloren: Krasniqi ging zur Behandlung und kehrte nicht nach Idrizovo zurück

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Zweimal denselben Häftling verloren: Krasniqi ging zur Behandlung und kehrte nicht nach Idrizovo zurück

Zu rund 28,5 Jahren Haft verurteilt, den makedonischen Behörden schon einmal entkommen, aufgespürt und aus dem Kosovo ausgeliefert - und dann für dreißig Tage medizinischer Behandlung aus dem Gefängnis Idrizovo entlassen. Besim Krasniqi aus dem Skopjer Dorf Kondovo ist erneut nicht auffindbar, das Grundstrafgericht Skopje hat einen Vorführungsbefehl und einen Haftbefehl erlassen.

Die Chronologie ist trocken, und genau deshalb ist sie vernichtend. Im Mai dieses Jahres gewährte ihm das Gericht eine dreißigtägige Unterbrechung der Strafe, gestützt auf medizinische Unterlagen, wonach er einen Eingriff an der Klinik für Verdauungschirurgie benötige - eine Operation, die laut Begründung unter Haftbedingungen nicht durchführbar sei. Als die dreißig Tage abgelaufen waren, beantragte Krasniqi eine Verlängerung. Am 16. Juni lehnte das Gericht den Antrag ab: Die Unterlagen belegten keine Notwendigkeit, draußen zu bleiben. Auch die Beschwerde wurde abgewiesen, der Strafsenat bestätigte die Entscheidung.

Dann - Stille. Am 10. Juli teilte der Direktor von Idrizovo dem Gericht mit, der Verurteilte sei nicht fristgerecht in die Anstalt zurückgekehrt. Am selben Tag wurden Vorführungsbefehl und Haftbefehl veranlasst. Die Entscheidung, dass er nicht draußen bleiben würde, fiel also im Juni - und im Juli war er noch immer nicht zurück. Die dreißig Tage waren längst vorbei.

Wer ist der Mann, den sie hinausließen

Krasniqi ist 46 Jahre alt, wohnt in Kondovo und ist der Bruder von Agim Krasniqi. Öffentlich bekannt ist er als Person, die mit der sogenannten Kondovo-Gruppe in Verbindung gebracht wird, die vor zwei Jahrzehnten im Fokus der Sicherheitsdienste stand. Im Mai 2024 wurde er auf internationalen Haftbefehl aus dem Kosovo ausgeliefert. Das Innenministerium teilte damals mit, er sei zur Verbüßung von Haftstrafen wegen Raubes, schwerer Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit und einer Straftat im Zusammenhang mit der Vorbereitung terroristischer Handlungen gesucht worden.

Das ist also kein Mann, über den das System keine Daten hatte. Das ist ein Mann, dessen Akte eine frühere Nichtrückkehr aus genehmigtem Ausgang, einen internationalen Haftbefehl und eine Auslieferung enthält. Das Recht eines Verurteilten auf angemessene Behandlung ist gesetzlich garantiert, und niemand bestreitet, dass es existiert. Umstritten ist etwas anderes: Wer hat die Risikobewertung vorgenommen, und was genau sah der Mechanismus vor, der seine Rückkehr nach Abschluss der Behandlung sichern sollte?

Nach dem Ergebnis zu urteilen lautet die Antwort: Einen solchen Mechanismus gab es praktisch nicht. Die Unterlagen wurden geprüft, die Fristen gezählt, die Beschwerden abgewiesen - und der Mann stand einfach nicht vor der Tür. Jetzt wird erneut nach derselben Person gesucht, nach der schon einmal gesucht wurde.

Wenn ein System denselben Häftling zweimal verliert, liegt das Problem nicht beim Flüchtigen. Das Problem ist, dass zwischen medizinischem Gutachten und Gefängnistor niemand steht, der mit seinem Namen haftet.