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Strafanzeige gegen Briefträger in Štip: Er unterschrieb anstelle der Empfängerin, sie verpasste die Einspruchsfristen

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Strafanzeige gegen Briefträger in Štip: Er unterschrieb anstelle der Empfängerin, sie verpasste die Einspruchsfristen

Ein Einschreiben existiert aus genau einem Grund: als Beweis, dass die Sendung beim richtigen Menschen angekommen ist. In Štip wurde laut Polizei genau dieser Beweis gefälscht.

Die Polizeidirektion Štip hat Strafanzeige gegen den 46-jährigen R.M. aus Štip erstattet, der als Briefträger arbeitet - wegen des Verdachts auf „gewissenlose Dienstausübung“. Am 7. August 2026 soll er einer Frau ein Einschreiben des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft nicht zugestellt, sondern in ihrem Namen auf der Zustellliste unterschrieben haben. Laut Unterlagen wurde der Brief ordnungsgemäß empfangen. Tatsächlich erfuhr die Empfängerin nicht rechtzeitig von seinem Inhalt.

Die Folgen sind nicht klein. Der Brief betraf ihre Bewerbung auf eine interne Ausschreibung für eine Stelle als Mentorlehrerin. Weil er nie zugestellt wurde, verpasste sie die Einspruchsfristen zur Wahrnehmung ihrer Arbeitnehmerrechte. Eine verpasste Frist in einem Auswahlverfahren im Bildungswesen lässt sich selten mit einer Entschuldigung reparieren.

Das Innenministerium sagt nicht, warum der Briefträger das getan hat. In der Strafanzeige heißt es, er habe ihr dadurch Schaden zugefügt. Über eine mögliche strafrechtliche Verantwortung entscheiden die zuständigen Stellen.

Bleibt die Frage, wie viele ähnliche Unterschriften nie jemand überprüft hat - und wie viele Menschen eine Frist verloren haben und glauben, der Staat habe ihnen einfach nicht geantwortet.