Gutachter zum „Puls“: Der Schaumstoff an der Decke setzte beim Brennen Zyanid frei, und der Inspektor hätte das Lokal schließen können und müssen
02.09.2026
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12.04.2026
Um 05:00 Uhr morgens hat in einem Wohnblock in Kisela Voda jemand die Eingangstür einer Wohnung angezündet. Der Eigentümer ist ein 57-jähriger Mann. Verletzte gibt es keine - aber nur, weil das Feuer rechtzeitig bemerkt wurde.
Noch am selben Tag nahm die Polizei einen 50-jährigen Skopjer fest. Gegen ihn wurde Anzeige wegen „Herbeiführung einer Gemeingefahr“ nach Artikel 288 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs erstattet.
Überführt haben ihn Kameras, kein Wunder
Den Fall gelöst hat weder ein zufällig vorbeikommender Zeuge noch ein Geständnis. Laut Innenministerium wurde der Täter durch die Auswertung gesicherter Videoaufnahmen identifiziert. Anschließend wurde er in Anwesenheit des diensthabenden Staatsanwalts und eines Zeugen, der ihn wiedererkannte, befragt; dabei ergaben sich weitere Angaben zur Tatausführung.
Zwischen Anzeige und Festnahme lagen wenige Stunden. Das ist schnell und gehört gesagt.
Doch es lohnt, bei dem zu bleiben, worum es hier geht. Das ist kein Streit, der eskaliert ist. Jemand hat entschieden, in einem Haus voller Menschen zu einer fremden Tür zu gehen und sie anzuzünden, um fünf Uhr früh, wenn alle schlafen. Zwischen beschädigter Tür und Todesanzeige liegen wenige Minuten und ein etwas schwächerer Luftzug.
Ein Wohnhaus ist kein Duell zwischen zweien
In einem Mehrparteienhaus brennt niemand allein. Der Rauch steigt das Treppenhaus hinauf, und diese Tür gehört zu einer Konstruktion, in der Dutzende Familien leben, die mit dem Streit nichts zu tun haben, welcher es auch war.
Die Polizei hat ihre Arbeit schnell erledigt. Nun geht die Sache an das Gericht und an die Einstufung - ob „Herbeiführung einer Gemeingefahr“ das volle Gewicht dessen trägt, was hätte passieren können, oder ob am Ende ein weiterer Fall steht, in dem es keine Verletzten gab und deshalb auch keine ernsten Folgen.
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