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Das Finanzamt nimmt die Sommervermieter unter die Lupe: Einnahmen aus Apartments müssen angemeldet werden

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Das Finanzamt nimmt die Sommervermieter unter die Lupe: Einnahmen aus Apartments müssen angemeldet werden

Die Sommersaison brachte Gäste, volle Apartments und gute Einnahmen für jene, die Zimmer vermieten. Sie brachte auch etwas anderes - die Behörde für öffentliche Einnahmen, die verschärfte Kontrollen der Einkünfte aus der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften ankündigte. Die Botschaft an die Vermieter ist kurz und klar: Die Sommereinnahmen liegen nicht außerhalb des Steuersystems.

Im Fokus stehen Privatpersonen, die Wohnungen, Häuser, Ferienhäuser und Zimmer vermieten, sowie andere saisonale Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Tourismus. Die Behörde kündigt direkte Kommunikation mit den Steuerpflichtigen an, praktische Anleitungen zur Anmeldung, eine Informationskampagne über die Medien, aber auch den Datenaustausch mit anderen staatlichen und lokalen Institutionen, Risikoanalysen und gezielte Kontrollen dort, wo Unregelmäßigkeiten vermutet werden.

Die Behörde behauptet, das Ziel sei nicht die Bestrafung, sondern dass die Bürger ihre Pflichten rechtzeitig erfüllen und dass gleiche Bedingungen für alle auf dem Markt geschaffen werden. Das Argument ergibt Sinn: Wer regelmäßig Einkünfte anmeldet und Steuern zahlt, sollte nicht durch den unlauteren Wettbewerb dessen benachteiligt werden, der schwarz vermietet. Das ist eine Logik, gegen die schwer zu argumentieren ist.

Dennoch lohnt es, auch die andere Frage zu stellen - warum kommen die Kontrollen ausgerechnet jetzt, auf dem Höhepunkt der Saison, statt dass das System gleichmäßig übers ganze Jahr funktioniert? Der Sommer wird sich also nicht nur an der Zahl der Touristen und Übernachtungen messen, sondern auch daran, welcher Teil der Einnahmen offiziell angemeldet wird. Und das ist am Ende ein Test nicht so sehr für die Vermieter als für den Staat selbst - ob er wirklich einziehen kann, was ihm zusteht.