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Venedigkommission an Serbien: Justizreformen ohne Debatte durchgepresst und gefährden Unabhängigkeit

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Die Venedigkommission gab ein dringendes Gutachten zu fünf serbischen Gesetzen zur Justiz und Staatsanwaltschaft ab - die Feststellungen sind nicht mild. Die Reformen wurden ohne öffentliche Debatte, ohne Konsultation der inländischen Beteiligten und ohne gründliche Folgenabschätzung vorbereitet. Das Kernproblem: Die Änderungen bieten keine ausreichenden Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz und die Autonomie der Staatsanwaltschaft.

Die Änderungen betreffen fünf Gesetze - zur Staatsanwaltschaft, zum Obersten Staatsanwaltsrat, zum Richtergesetz sowie Gesetze zu den Sitzen von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Kommission identifizierte "schwerwiegende Mängel, die behoben werden müssen" und empfahl neun konkrete Korrekturschritte. Darunter die Wiedereinstellung von Staatsanwälten, deren befristete Mandate vorzeitig beendet wurden, sowie die Begrenzung der Mandatsverlängerung für Gerichtspräsidenten.

Der Einsatz ist hoch: Die EU warnte, sie könnte rund 1,5 Milliarden Euro an Krediten und Zuschüssen für Serbien einfrieren. Das ist keine leere Drohung. Vučić brachte diese Änderungen im Dezember 2025 per Eilverfahren durch - nun sagen internationale Institutionen, so geht das nicht. Wird Belgrad die Empfehlungen annehmen oder den Zugang zu europäischen Mitteln riskieren?

Auf dem Balkan bedeuten Justizreformen fast immer: Kontrolle über die Justiz. Die Venedigkommission hat das offenbar genauso gelesen.