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Bogoev in U-Haft: Gericht lehnt Kaution in Geld und Eigentum für einen Fall über 18 Millionen Denar ab

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Bogoev in U-Haft: Gericht lehnt Kaution in Geld und Eigentum für einen Fall über 18 Millionen Denar ab

Der frühere Chef der Zollverwaltung, Stefan Bogoev, kommt in 30-tägige Untersuchungshaft, nachdem das Gericht das Angebot seiner Verteidigung - Kaution in Geld und Eigentum - zur Vermeidung der Haft abgelehnt hat. Das Grundstrafgericht in Skopje entschied auf Antrag der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität und Korruption. Zusammen mit ihm wurden drei weitere Verdächtige zu je 30 Tagen Haft verurteilt.

Der Fall betrifft eine manipulierte öffentliche Ausschreibung zur Reinigung der Grenzübergänge und Zollterminals im Zeitraum von Juli 2023 bis März 2024. Laut Anklage wurde das Verfahren manipuliert, um einen bestimmten Wirtschaftsakteur zu bevorzugen und den Wettbewerb einzuschränken. Der angeblich rechtswidrig erlangte Vorteil beläuft sich auf 18.479.692 Denar - eine Zahl, die sich kaum ins Bild einer „kleinen Unregelmäßigkeit” fügt.

Die Verteidigung verbirgt ihren Unmut nicht. Anwältin Sanja Aleksić beschrieb die Haftentscheidung als unerwartet: „Es ist ehrlich gesagt unerwartet. Besonders weil es um eine finanzielle Sache geht, nicht um ein Gewaltverbrechen.” Sie argumentiert, die Anwesenheit des Angeklagten hätte mit milderen Maßnahmen in Kombination mit der angebotenen Kaution gesichert werden können, und kündigte Berufung an.

Das Argument „Finanz-, kein Gewaltverbrechen” klingt logisch - wirft aber auch eine selten laut gestellte Frage auf: Warum wirkt die Haft gerade bei Taten mit öffentlichem Geld strenger als sonst? Vielleicht weil, wenn es um Millionen Denar aus dem Haushalt geht, die Flucht vor der Verantwortung nicht nur in Kilometern gemessen wird. Die Berufung folgt; die Antwort des Gerichts ebenfalls.