Polizist schlug einen gefesselten Mann am Brunnen: Das Ministerium zeigte den eigenen Mann an - drei Monate später
09.08.2026
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23.04.2026
23.04.2026
12.04.2026
Ein Mann mit Handschellen. Gefesselt, gesichert, unfähig sich zu wehren. Und ein Schlag in den Rücken - von einem Polizisten, um zwei Uhr dreiundfünfzig nachts, am Brunnen im Stadtpark von Skopje. So lange dauert der Satz, der den gesamten Vorgang beschreibt. Länger dauerten die drei Monate von jenem Mai bis heute. So lange brauchte die interne Kontrolle für die Feststellung, dass dies keine Polizeiarbeit war, sondern eine Straftat.
Die Abteilung für interne Kontrolle, kriminalpolizeiliche Ermittlungen und Berufsstandards im Innenministerium erstattete Strafanzeige gegen A.T. bei der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität und Korruption. Der Vorwurf lautet „Misshandlung im Dienst” nach Artikel 143 des Strafgesetzbuches. Der Angezeigte ist ein junger Beamter der Polizeistation Centar in Skopje.
Die Formulierung im Polizeibulletin ist aufschlussreicher als jeder Kommentar: Der Beamte habe „ohne Grundlage körperliche Gewalt angewendet” und in einer Weise gehandelt, die „die Menschenwürde und die Person herabsetzt”. Ohne Grundlage. Also kein Widerstand, kein Angriff, kein Fluchtversuch. Nur ein Mann in Handschellen und eine Hand, die zuschlagen wollte.
Zusätzlich wird ein Disziplinarverfahren wegen Verstoßes gegen die Dienstpflichten beantragt. Das ist das zweite Gleis. Die offene Frage lautet, ob es schneller läuft als das Strafverfahren - und ob der Mann, der einen gefesselten Bürger geschlagen hat, während beider Verfahren Uniform tragen wird.
Es steckt auch etwas Gutes in dieser Nachricht, so seltsam das klingt: Das System hat sich selbst erwischt. Genau dafür existiert die interne Kontrolle, und diesmal hat sie ihre Arbeit getan. Die Frage ist, wie viele ähnliche Fälle nie in ein Bulletin gelangen, weil niemand Anzeige erstattet, keine Kamera lief oder Zeugen sich heraushielten. Dieser Vorfall geschah an einem öffentlichen Ort im Zentrum von Skopje. Wie viele geschehen dort, wo niemand zusieht?
Deshalb lohnt es sich, diesen Fall bis zum Ende zu verfolgen, statt ihn als weiteren Absatz im Tagesbulletin abzuhaken. Eine Strafanzeige ist der Beginn eines Verfahrens, nicht sein Ergebnis. Der eigentliche Maßstab ist nicht, dass das Ministerium den eigenen Mann angezeigt hat - das ist bereits geschehen. Der Maßstab ist, was Staatsanwaltschaft und Gericht daraus machen.
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