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Gebrochener Halswirbel bei einem Gynäkologen in der Poliklinik „Bukurest“ - und für den Angreifer keine Haft

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Gebrochener Halswirbel bei einem Gynäkologen in der Poliklinik „Bukurest“ - und für den Angreifer keine Haft

Am 16. September, mitten an einem Arbeitstag, betrat ein Mann eine private gynäkologische Praxis in der Poliklinik „Bukurest“ in Karpoš. Zuerst bedrohte er den Arzt Dejan Ognenović, dann griff er ihn mit mehreren Schlägen an. Der Arzt erlitt einen gebrochenen Halswirbel. In der Praxis waren auch andere Menschen - auch sie hat der Angreifer laut Staatsanwaltschaft in Angst versetzt.

Eine Woche später leitete die Staatsanwaltschaft Skopje ein Ermittlungsverfahren wegen der Straftat „Gewalt“ nach Artikel 386 des Strafgesetzbuchs ein. Haft beantragte sie nicht. Dem Ermittlungsrichter schlug sie Vorsichtsmaßnahmen vor: Der Verdächtige soll für das Verfahren erreichbar sein und sich weder dem Arzt noch der Praxis nähern.

Man muss die Sache beim Namen nennen: Das ist kein „Vorfall“ und keine „Meinungsverschiedenheit“. Jemand ist an einen fremden Arbeitsplatz eingedrungen und hat einem Menschen, der dort arbeitete, einen Wirbel gebrochen. Der Name des Verdächtigen wurde nicht veröffentlicht, die Tat aber schon - und das reicht.

Die Drohungen vor den Schlägen

Ognenović sagte vor den Medien, der Angriff sei der Höhepunkt einer Reihe von Drohungen gewesen, die er zuvor erhalten habe, und er fürchte um seine Sicherheit und die seiner Familie. Den Fall meldete er noch am selben Tag der Polizei. Nach eigener Aussage reichte er auch bei der internen Kontrolle des Innenministeriums Beschwerde ein, weil der Fall eine Woche lang nicht bearbeitet wurde. Vom Ministerium kam die Antwort, die wir auswendig kennen: Es würden Maßnahmen zur vollständigen Aufklärung ergriffen. Die Frage ist, was mit Drohungen geschieht, bevor sie zu Schlägen werden.

Die Ärztekammer verurteilte den Angriff scharf. „Wir erinnern daran, dass ein Angriff auf eine Gesundheitskraft am Arbeitsplatz als Angriff auf eine Amtsperson gilt, für den auch eine Freiheitsstrafe vorgesehen ist“, heißt es von dort. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zumindest vorerst wegen „Gewalt“. Ob diese Einstufung bis zum Ende bleibt, wird das Verfahren zeigen. Die Kammer hat im Übrigen keinerlei offizielle Mitteilung über den Fall erhalten - weder vom Arzt noch von der Polizei.

Gewalt gegen Ärzte, sagen Fachleute, ist häufig, und die meisten Fälle werden nie angezeigt. Dieser schon - mit einem gebrochenen Wirbel als Beweis. Jetzt wird sich zeigen, ob das System wenigstens einen solchen Fall bis zum Ende bringen kann.