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„Erleichterung“ für Pauschalbesteuerte: Mahnungen für eine Pflicht, die es nicht mehr gibt, und die Handwerkskammer will das alte System zurück

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„Erleichterung“ für Pauschalbesteuerte: Mahnungen für eine Pflicht, die es nicht mehr gibt, und die Handwerkskammer will das alte System zurück

„Ich kann seit einem ganzen Monat weder die Pauschalsteuer noch die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen. Das Finanzamt hat keine Berechnungen erstellt.“ So beschrieb ein Handwerker den Medien das neue System, zwei Monate nachdem der Staat es als Erleichterung eingeführt hatte.

Die Änderungen des Gesetzes über die Beiträge zur Pflichtsozialversicherung traten am 13. Juli in Kraft. Danach erstellt die Behörde für öffentliche Einnahmen (UJP) die monatlichen Berechnungen (MPIN) für pauschal besteuerte Selbstständige selbst, die Zahlung bleibt aber deren Pflicht. Die UJP sagt, damit werde Pauschalbesteuerten, die ohnehin keine Buchhaltung haben, das Leben „erheblich erleichtert“.

Mahnung für eine Pflicht, die es nicht gibt

Für Juli und August erstellte die UJP rund 7.000 Berechnungen für etwa 3.500 Selbstständige. Die Juli-Berechnungen kamen wegen einer Softwareanpassung einige Tage zu spät. Inzwischen erhielten die Pauschalbesteuerten per E-Mail automatische Mahnungen, sie hätten keine MPIN eingereicht - für eine Pflicht, die es nach dem neuen Gesetz nicht mehr gibt. Die UJP erklärte sie sofort für ungültig und versichert, „kein einziger Pauschalbesteuerter wurde gesperrt“. Gut, dass niemand gesperrt wurde. Schlechter, dass die Maschine Mahnungen nach dem alten Gesetz verschickte.

Die Handwerkskammer sagt, sie sei nicht gegen das Gesetz, zählt aber Probleme auf. Früher konnte ein Handwerker, der nicht das ganze Jahr über genug Arbeit hatte, Beiträge für eine halbe Stelle zahlen, 20 Stunden pro Woche. Jetzt sinkt die Bemessungsgrundlage nicht mit den Stunden. „Das ist kein Privileg, denn der Handwerker zahlt zwölf Monate, bekommt aber nur sechs Monate Beitragszeit“, so die Kammer. Die monatlichen Beiträge für eine Vollzeitstelle liegen ihr zufolge bei etwa 9.647 bis 10.150 Denar.

Auch bei Krediten gibt es ein Problem. Banken verlangen für einen Kredit meist, dass ein Gehalt über das Konto läuft. Pauschalbesteuerte haben jetzt aber kein „Gehalt“, sondern Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Die UJP verweist auf die jährliche Steuererklärung oder eine Einkommensbescheinigung. Die Frage ist, ob Banken, die bereits Kredite vergeben haben, das ohne zusätzliche Auflagen akzeptieren.

Wenn man krank wird

Am gravierendsten ist laut Kammer, wie Krankenstand und Mutterschutz in den neuen Berechnungen dargestellt werden - das kann sich auf die Auszahlung der Leistungen auswirken. „Dieses Problem kann nicht warten. Handwerker im Krankenstand oder im Mutterschutz müssen ihre Rechte rechtzeitig wahrnehmen können. Wir fordern, dass das System nachgebessert oder, falls nötig, vorübergehend die alte Berechnungsweise wieder eingeführt wird“, heißt es von dort.

Die UJP antwortet, sie prüfe die Fragen „in Koordination“ mit anderen Institutionen und werde den Handwerkern ab 2027 zwölf Monatsbescheide im Voraus schicken, zusammen mit dem Bescheid über die Pauschalsteuer. Koordination ist ein schönes Wort, solange man gesund ist. Für einen Handwerker, der krank im Bett liegt, ist die Frage viel einfacher: Kommt das Geld rechtzeitig an?