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EU führt ab 1. Juli einen Zoll von 3 Euro auf Kleinpakete ein: die Rechnung zahlt der Verbraucher

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EU führt ab 1. Juli einen Zoll von 3 Euro auf Kleinpakete ein: die Rechnung zahlt der Verbraucher

Ab dem 1. Juli 2026 führt die Europäische Union einen vorübergehenden Zoll von 3 Euro auf geringwertige Pakete ein, die von außerhalb der Union importiert werden - vor allem über den Onlinehandel. Die Maßnahme betrifft Waren im Wert von bis zu 150 Euro: Kleidung, Spielzeug, Elektronik und ähnliche Güter, die Millionen Menschen von asiatischen Plattformen bestellen.

Das Ziel ist klar - die EU will die Überschwemmung ihres Marktes mit billigen Sendungen aus China eindämmen und heimische Händler schützen, die Abgaben zahlen, von denen die Online-Giganten bislang praktisch befreit waren. Eine legitime Absicht, doch die Rechnung zahlt am Ende, wie üblich, der Verbraucher.

Für Mazedonien, das nicht in der EU ist, ist die direkte Wirkung indirekt, aber real - ein großer Teil unseres Online-Einkaufs läuft über europäische Regeln und Logistikwege oder hängt von ihnen ab. Wenn die EU ihre Importregeln ändert, erreicht uns die Welle ebenfalls, meist mit Verzögerung und ohne Mitspracherecht bei der Entscheidung.