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US-Bundesrichterin: Flock-Kameras sind „unterschiedslose Massenüberwachung“ - und verwirft die Beweise für 41 Kilo Methamphetamin

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US-Bundesrichterin: Flock-Kameras sind „unterschiedslose Massenüberwachung“ - und verwirft die Beweise für 41 Kilo Methamphetamin

Die US-Bundesrichterin Sara Hill entschied, dass ein Hilfssheriff in Tulsa, Oklahoma, die Rechte einer Frau aus dem Vierten Verfassungszusatz verletzt hat, als er ihr Kennzeichen ohne richterliche Anordnung in der Datenbank von Flock Safety abfragte. Einen Grund für die Abfrage gab es laut der Richterin nicht - „außer der Tatsache, dass [das Fahrzeug der Frau] kalifornische Kennzeichen hatte“.

Der Hilfssheriff nutzte anschließend ihren Reiseverlauf aus Flock als Teil der Begründung für die Durchsuchung des Autos, wo er angeblich 91 Pfund (rund 41 Kilogramm) Methamphetamin fand. Die Richterin entschied, dass alle nach der Flock-Abfrage gesammelten Beweise „als Frucht des vergifteten Baumes ausgeschlossen werden müssen“. Die Verfassung fragte nicht nach der Menge der Drogen.

Hill blieb nicht beim Einzelfall. „Das ist eine Form unterschiedsloser Massenüberwachung“, schrieb sie. „Sie richtet sich nicht gegen eine einzelne Person. Es ist ein Werkzeug, das Informationen über alle Fahrzeuge sammelt, die an einer beliebigen vernetzten Kamera vorbeifahren, jederzeit, und sie der Polizei auf Anfrage serviert.“ Die Überwachung von Menschen, selbst an öffentlichen Orten, werde verfassungsrechtlich problematisch, wenn die Polizei passiv und wahllos die Bewegungen einer Person über längere Zeit erfassen und diese Daten dann nutzen könne, wofür und wann es ihr passt.

Das Urteil schafft keinen bindenden Präzedenzfall, ist aber eines der ersten, in denen ein Bundesrichter eine Flock-Abfrage für verfassungswidrig erklärt. Es kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das System von links wie rechts kritisiert wird. Mehrere Kommunal- und Landesbehörden, darunter Florida und Texas, haben angekündigt, die Technologie nicht mehr zu nutzen, und Senator Bernie Sanders brachte am Freitag ein Gesetz ein, den Block Flock Act, der Bundesbehörden den Einsatz automatischer Kennzeichenleser verbieten würde.

Kameras, die Kennzeichen lesen, sind keine rein amerikanische Geschichte. Die Frage, die die Richterin aus Oklahoma aufgeworfen hat, gilt überall: Wie lange werden Daten darüber gespeichert, wohin wir gefahren sind, und wer darf sie ohne richterliche Anordnung durchsuchen? Wenn sich ein solches System auch bei uns ausbreitet, wird jemand diese Frage stellen, bevor die Kameras montiert werden?