Skip to content

Eine Gruppe griff zwei Männer mit Glasgegenständen in Aerodrom an: vier in Haft, auch ein Minderjähriger angezeigt

1 Min. Lesezeit
Teilen
Eine Gruppe griff zwei Männer mit Glasgegenständen in Aerodrom an: vier in Haft, auch ein Minderjähriger angezeigt

Fünf Personen sind wegen Gewalt in der Gemeinde Aerodrom angezeigt, vier stehen bereits unter Maßnahmen, die ein Ermittlungsrichter angeordnet hat. Gegen E.M. und E.R. (30) wurde jeweils 30 Tage Untersuchungshaft verhängt, gegen Đ.A. und A.R. (32) Hausarrest in gleicher Dauer. Gegen einen Minderjährigen wurde eine gesonderte Strafanzeige gestellt.

Der Straftatbestand ist „Gewalt” nach Artikel 396 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs - die qualifizierte Form, die greift, wenn die Tat in einer Gruppe begangen wird.

Wie es ablief

Laut Innenministerium ereignete sich der Vorfall am 16. August gegen 01:15 Uhr. Zunächst kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen N.E. (36) und E.M. (43), beide aus Skopje. S.I. (23) mischte sich ein und versuchte, N.E. zu helfen.

Dann kippt die Szene. Binnen kurzer Zeit versammelten sich mehrere Personen am Ort und griffen N.E. und S.I. mit harten und gläsernen Gegenständen an; beide erlitten schwere Körperverletzungen.

Diese Verschiebung macht die Tat schwerer. Eine Schlägerei zwischen zweien ist das eine; eine Gruppe, die anrückt und mit Glasgegenständen angreift, ist etwas anderes - und das Gesetz erkennt es mit einem eigenen Absatz an.

Die Polizei arbeitete schnell, und das gehört gesagt

Nach den ergriffenen Maßnahmen wurden die Personen gesichert, eine Gegenüberstellung durchgeführt und in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Die Anzeige stellte die Einheit für Gewaltkriminalität der Polizeidirektion Skopje. Die Verdächtigen wurden dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Maßnahmen anordnete.

Vom Vorfall um 01:15 Uhr bis zur Haft - in etwas mehr als einem Tag. Bei Fällen, die als Straßenauseinandersetzung beginnen, ist dieses Tempo nicht selbstverständlich und verdient eine Notiz.

Was jetzt vor Gericht liegt

Das Verfahren läuft in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft weiter. Für alle Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung, bis die Schuld durch rechtskräftiges Urteil festgestellt ist.

Was keine Haft lösen wird, ist die Frage, warum sich an einem Ort in Skopje um ein Uhr nachts binnen Minuten fünf Menschen mit harten und gläsernen Gegenständen einfinden. Das geschieht nicht spontan - das heißt, jemand hat jemanden gerufen. Wenn das Verfahren bis zu dieser Frage vordringt, wird es mehr sein als ein weiterer Fall in der Statistik.