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Die Anzeigen stellte die Polizei, nicht die Kitas: Betreuerinnen wegen Gewalt gegen Kinder in Hrom und Berovo verdächtigt

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Die Anzeigen stellte die Polizei, nicht die Kitas: Betreuerinnen wegen Gewalt gegen Kinder in Hrom und Berovo verdächtigt

Eine Mutter aus Skopje zeigte an, ihre fünfjährige Tochter habe ihr erzählt, eine Betreuerin habe sie in einer Kita in Hrom geschlagen. Laut Polizeibulletin wurde die Anzeige bei der Polizeidirektion Skopje erstattet, der Vorfall bezieht sich auf den 14. August - das Kind klagte, die Betreuerin habe es am Bein gequetscht.

Am selben Tag meldete das Innenministerium einen zweiten Fall, in Berovo. Dort ging die Formalisierung schneller: Gegen S.D. (33) wurde Strafanzeige wegen Verdachts auf „Gewalt gegen ein Kind” gestellt, nachdem sie am 6. Juli in der Gemeindekita auf den Finger eines Kindes getreten war. Gegen A.D. (33) wurde eine zweite Anzeige gestellt, wegen „Gefährdung der Sicherheit”, weil er in derselben Einrichtung Drohungen gegen die erste Beschuldigte aussprach.

Zwei Kitas, zwei Städte, dieselbe Art Anzeige im selben Bulletin. Das ist kein Beweis für ein System - aber Grund genug, dass jemand das System anschaut.

Die Rechnung, die Eltern jeden Morgen aufmachen

Wer sein Kind in eine Kita bringt, tut das in der Annahme, die Einrichtung habe einen Mechanismus - Aufsicht, Ausbildung, einen Weg zu melden und aufzuklären. Genau dieser Mechanismus blieb in beiden Fällen unsichtbar. Die Anzeigen stellte die Polizei, nicht die Einrichtung. Die Information kam über ein Polizeibulletin, nicht über eine offizielle Reaktion der Kita oder ihres Trägers.

Ein Detail verdient noch Aufmerksamkeit: Der Fall in Berovo passierte am 6. Juli, die Anzeige erreichte die Öffentlichkeit erst jetzt. Wo waren diese anderthalb Monate?

Was „es werden Maßnahmen ergriffen” heißt

Zu beiden Fällen sagen die Zuständigen, es würden Maßnahmen zur Aufklärung ergriffen. Das ist die Standardformulierung und in dieser Phase korrekt - das Verfahren beginnt, die Schuld wird darin festgestellt, nicht in einer Mitteilung.

Es gibt aber eine zweite, größere Frage, die nichts damit zu tun hat, wer am Ende angeklagt wird. Wie viele Betreuerinnen kommen auf eine Gruppe? Welche Ausbildung und Supervision haben sie? Gibt es ein Meldeprotokoll, das innerhalb der Einrichtung funktioniert, bevor die Sache in einem Polizeibulletin landet?

Das sind Fragen an den Träger und das zuständige Ministerium, nicht an das Gericht. Und keine einzige der heutigen Mitteilungen beantwortet sie.