Der Premier nennt einen Staatsanwalt einen Mittäter, will ihn aber nicht benennen: Angeklagter mit fünf Millionen Euro Kaution überquerte die Grenze völlig legal
01.08.2026
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23.04.2026
23.04.2026
12.04.2026
Ein wegen Vergabemissbrauch im Wert von 1,7 Millionen Euro Angeklagter überquerte am 29. Juli die Staatsgrenze. Niemand hielt ihn auf. Nicht weil das System versagt hätte, sondern weil ihm dasselbe System über seine eigenen Institutionen zuvor den Pass zurückgegeben hatte. Jetzt sagt der Premierminister, das „werde so nicht enden“, und kündigt Ermittlungen an - gegen wen, sagt er nicht.
Bei einem Besuch in Bitola erklärte Hristijan Mickoski, im gesamten Verfahren um die Rückgabe des Reisedokuments an den Unternehmer Borče Markovski gebe es „grobe Manipulation durch einen lokalen Staatsanwalt der Höheren Staatsanwaltschaft“, und dieser Staatsanwalt sei „ein Mittäter in diesem Prozess“. Mittäter. Ein schweres Wort im Mund eines Regierungschefs, gerichtet gegen jemanden, der weder angeklagt noch benannt ist.
„Wenn ich Vor- und Nachnamen hätte nennen wollen, hätte ich sie genannt, ich möchte nicht mit Namen spekulieren“, sagte Mickoski. Genau darin liegt das Problem: Wer genug hat, um jemanden in einem Strafverfahren Mittäter zu nennen, hat auch genug für eine Anzeige. Wer das nicht hat, hat auch nicht genug für diese Etikettierung vor laufenden Kameras.
Die Chronologie, die alles erklärt
Markovski wurde im Oktober 2025 festgenommen und kam im Januar 2026 gegen eine Immobilienkaution von 303.879.265 Denar frei - rund 4,9 Millionen Euro. Am 15. Juni dieses Jahres gab der zuständige Staatsanwalt der Grundstaatsanwaltschaft Struga eine negative Stellungnahme zum Antrag der Verteidigung auf Rückgabe des Passes ab. Die Verteidigung stellte einen neuen Antrag. Der Staatsanwalt legte den Fall daraufhin der Höheren Staatsanwaltschaft in Bitola vor - von dort kam die Anweisung, eine positive Stellungnahme abzugeben.
Die Begründung der Höheren Staatsanwaltschaft, in ihren eigenen Worten: Die Kaution schließe Fluchtgefahr aus, und der Angeklagte besitze eine Firma in Serbien, deren Geschäftsbetrieb ernsthaft gefährdet sei, weshalb er dringend reisen und Unterlagen unterschreiben müsse. Das Grundgericht Struga folgte dem. Gerichtspräsident Vulnet Vinca erklärte, das Gesetz erlaube nicht beides zugleich - Immobilienkaution und Passentzug. Entweder das eine oder das andere.
Am 29. Juli reiste Markovski über Tabanovce aus. Er wurde bei der Polizeikontrolle kurz festgehalten und dann durchgelassen - weil im System keine einzige aktive Maßnahme hinterlegt war, die ihm die Ausreise verbot. Alles lief also nach Gesetz. Das ist der unangenehmste Teil dieser Geschichte.
Wer haftet eigentlich dafür?
Die Staatsanwaltschaft reagierte anschließend und bestätigte, alle Aspekte der Entscheidung würden geprüft. Der Premier sagt, die Grundstaatsanwaltschaft habe einen anderen Bericht als jenen, der als Protokoll der Höheren Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde. Sollte es tatsächlich zwei verschiedene Protokolle zur selben Sache geben, ist das keine kleine Verfahrensdifferenz - das ist eine Frage, die eine Antwort mit Namen verlangt, nicht das Versprechen, die Antwort komme „demnächst“.
Markovskis Anwalt Marjan Nikoloski betont, sein Mandant sei nicht geflohen, sondern bei einem Geschäftstermin und kehre am 1. August zurück. Der Prozess ist für den 2. September am Grundgericht Struga angesetzt. Es geht um Missbrauch bei Ausschreibungen zur Verlagerung der Antriebsstationen vom Bergwerk „Oslomej“ zu den Bergwerken in Bitola. Angeklagt sind acht Personen und die Firma „Markovski Kompani“ als juristische Person.
Bis dahin bleibt die Frage offen, die keiner der Beteiligten beantwortet hat: Wenn das System exakt so funktioniert hat, wie es im Gesetz steht - wen genau verfolgen die Ermittlungen dann? Den Mann, der das Verfahren angewandt hat, oder das Verfahren, das einen Angeklagten mit knapp fünf Millionen Euro Kaution einen Tag nach dem Gerichtsbeschluss über Tabanovce spazieren lässt?
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