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Neue Einreiseregeln für Kroatien ab 1. Juni: Was Sie mitnehmen dürfen und was nicht

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Neue Einreiseregeln für Kroatien ab 1. Juni: Was Sie mitnehmen dürfen und was nicht

Wenn Sie diesen Sommer eine Reise nach oder durch Kroatien planen, achten Sie darauf, was Sie im Gepäck mitführen. Ab dem 1. Juni 2026 treten neue EU-Zollregeln für die Einreise auf dem Land- und Schienenweg in Kraft, und ein Teil davon betrifft auch mazedonische Reisende direkt.

Das Wichtigste für den gewöhnlichen Reisenden ist die Wertgrenze für Waren, die zollfrei eingeführt werden dürfen: 300 Euro für Reisen auf dem Land- oder Schienenweg, 430 Euro für Flugzeug oder Schiff und 150 Euro für Kinder unter 15 Jahren. Alles darüber unterliegt der Anmeldung und einem möglichen Zoll.

Am strengsten ist die Regel für Lebensmittel. Reisende aus Ländern außerhalb der EU - also auch aus Mazedonien - dürfen kein Fleisch und keine Fleischprodukte einführen, ebenso wenig Milch und Milchprodukte. Erlaubt sind nur begrenzte Mengen Honig, Eier, Babynahrung und Tierfutter. Heißt: der Burek mit Kaschkaval für unterwegs - besser vor der Grenze gegessen als an ihr konfisziert.

Es gibt auch Grenzen für Alkohol und Zigaretten auf dem Landweg: höchstens 40 Zigaretten, ein Liter Spirituosen oder zwei Liter Wein und Bier unter 22 Prozent, beziehungsweise vier Liter Wein oder 16 Liter Bier. Nicht angemeldete Waren über der zulässigen Menge können beschlagnahmt werden, und dem Reisenden droht auch eine Strafe. Ein Tipp von Metla: Bevor Sie losfahren, prüfen Sie Ihr Gepäck - denn der Grenzbeamte wird das Argument „Ich wusste es nicht" nicht gelten lassen.