Der Premier nennt einen Staatsanwalt einen Mittäter, will ihn aber nicht benennen: Angeklagter mit fünf Millionen Euro Kaution überquerte die Grenze völlig legal
01.08.2026
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23.04.2026
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12.04.2026
Ein Mann in Handschellen, in den Räumen einer Polizeistation, umringt von Polizisten. Das ist die Definition einer Lage, in der eine Seite die vollständige Kontrolle hat und die andere nicht einmal die physische Möglichkeit, sich zu wehren. Genau in diesem Zustand schlugen ihn laut Strafanzeige zwei Polizisten aus Struga mit Händen und Füßen.
Die Abteilung für Interne Kontrolle, kriminalpolizeiliche Ermittlungen und Berufsstandards des Innenministeriums erstattete Strafanzeige gegen T.M., Polizeibeamter der Polizeistation Struga, und I.Š., Hauptbeamter für Verkehrsunfallaufnahmen in der Polizeiabteilung für Straßenverkehrssicherheit Struga. Der Straftatbestand ist „Misshandlung in Ausübung des Dienstes“ nach Artikel 143 des Strafgesetzbuches. Die Anzeige ging an die Spezialabteilung für die Verfolgung von Straftaten durch Personen mit Polizeibefugnissen.
Beide sind suspendiert, Dienstwaffe und Munition wurden eingezogen, parallel läuft ein Disziplinarverfahren.
Ein Detail lohnt sich zu merken: Der Vorfall ereignete sich am 14. Mai 2026. Die Anzeige erreichte die Öffentlichkeit erst jetzt. Fast zweieinhalb Monate lagen zwischen dem Geschehen in der Wache und dem Tag, an dem die Bürger davon erfuhren. Manche werden sagen, die Interne Kontrolle habe gründlich gearbeitet. Aber Gründlichkeit und Schweigen sind nicht dasselbe, und die Differenz zahlt das Vertrauen.
Dass das System diesmal reagiert hat, ist eine Tatsache und sollte nicht kleingeredet werden - es gibt eine Anzeige, es gibt eine Suspendierung, es gibt ein Verfahren, es gibt eine Spezialabteilung, die arbeitet. Das ist mehr als üblich. Die offene Frage ist nicht, ob es interne Kontrolle gibt, sondern wie lange ein solcher Fall durch sie wandert, bevor er einen Namen, ein Ergebnis und ein Urteil bekommt. Denn was ohne Ergebnis bleibt, wiederholt sich beim nächsten Mal mit derselben Leichtigkeit.
Initialen bleiben Initialen, solange das Verfahren läuft - so schreibt es das Gesetz vor, und das ist in Ordnung. Aber wenn es abgeschlossen ist, hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, wie das Gericht entschieden hat. Sonst bleibt „sie werden zur Verantwortung gezogen“ nur ein Verb im Futur, wie wir es schon oft gehört haben.
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