Der Richter, der Markovski den Pass zurückgab, ging drei Tage später in Rente: „Ich fühle keine Verantwortung”
31.07.2026
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23.04.2026
23.04.2026
12.04.2026
Drei Tage. So viel Zeit lag zwischen dem Moment, in dem der dreiköpfige Strafrat des Grundgerichts in Struga dem Geschäftsmann Borche Markovski den Pass zurückgab, und dem Tag, an dem der Vorsitzende dieses Rats und des Gerichts selbst, Vulnet Vinca, kein Richter mehr war. Der Justizrat stellte fest, dass er die Bedingungen für die Altersrente erfüllt, und wies seinen Antrag auf Verlängerung der Amtszeit zurück.
Die Reihenfolge der Ereignisse ist das Problem. Zuerst eine Entscheidung, die einem wegen einer Ausschreibung über rund 1,7 Millionen Euro Angeklagten die Grenze öffnet. Dann die Ausreise über den Übergang Tabanovce. Und erst danach - die Rente.
Der Antrag kam drei Monate zu spät, die Beschlüsse gelten trotzdem
Der Grund, warum Vinca kein Richter mehr ist, ist weder ethisch noch fachlich. Rein administrativ. Den Antrag auf Verlängerung stellte er am 21. November 2025, die Frist lief am 31. August desselben Jahres ab. Fast drei Monate Verspätung. Mit elf Ja-Stimmen wies der Justizrat den Antrag als verfristet zurück.
Das heißt: In dem Moment, als er über Markovskis Pass entschied, war Vinca bereits ein Mann, dessen Richteramt an einem verspätet eingereichten Antrag hing. Die Rentenbedingungen erfüllte er am 18. Juli. Die Passentscheidung kam später. Wer in diesem Gericht hat verfolgt, welche Fälle ein Richter bearbeitet, dessen Amtszeit ausläuft?
Die Staatsanwaltschaft war dagegen - und dann dafür
Der interessanteste Teil der Geschichte spielt nicht im Gericht, sondern in der Staatsanwaltschaft. Die Grundstaatsanwaltschaft Struga gab am 15. Juni eine negative Stellungnahme zur Aufhebung der zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen ab. Die Verteidigung stellte einen neuen Antrag. Der Fall ging an die Höhere Staatsanwaltschaft Bitola, und der Höhere Staatsanwalt wies die untere Behörde per Beschluss an, eine positive Stellungnahme abzugeben.
Das Argument? Der Angeklagte habe eine Firma in Serbien, deren Geschäftsbetrieb ernsthaft in Frage stehe, und es könne ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen, wenn er nicht sofort zur Unterzeichnung von Unterlagen reise. Mit anderen Worten - die Geschäftsinteressen des Angeklagten wogen schwerer als die Maßnahme, die das Gericht zuvor verhängt hatte.
Markovski wurde in Tabanovce angehalten, durfte das Land nach Überprüfungen aber verlassen, weil gegen ihn kein aktives Grenzübertrittsverbot bestand. Die Staatsanwaltschaft sagt, er gelte nicht als flüchtig - er sei verpflichtet, sich beim Gericht zu melden.
„Ich fühle keine Verantwortung”
Auf die Entscheidung angesprochen, antwortete Vinca, der Rat habe abgewogen, aber eine Stellungnahme des zuständigen Anklägers erhalten. „Ich fühle keine Verantwortung”, sagte er. Die Verhandlung sei für den 2. September angesetzt, und falls der Angeklagte nicht zurückkehre, werde in Abwesenheit verhandelt und sein Vermögen eingezogen.
Und als man von ihm eine schriftliche Antwort zu den Umständen der Passrückgabe verlangte, lautete die Antwort: „Da ich nicht mehr Präsident bin, kann ich nichts schriftlich unterzeichnen. Wenden Sie sich an das Gericht.”
Mehr nicht. Der Mann, der die Sitzung leitete, in der die Entscheidung fiel, war binnen drei Tagen eine Person ohne Zuständigkeit, irgendetwas zu erklären. Die Institution bleibt, die Unterschrift geht in Rente.
Was hinter der Anklage steht
Markovski und sieben weitere Personen sind wegen Straftaten im Zusammenhang mit einer öffentlichen Ausschreibung zur Verlagerung von Antriebsstationen aus dem Kraftwerk Oslomej in den Kraftwerkskomplex Bitola angeklagt. Die Ausrüstung war für Bitola überhaupt nicht vorgesehen, doch die Ausschreibung wurde durchgeführt, der Vertrag über rund 1,7 Millionen Euro unterschrieben, und seine Firma demontierte die Maschinen in Kichevo, brachte sie nach Bitola und ließ sie unmontiert auf dem Gelände stehen.
Die Garantie, wegen der die Maßnahmen aufgehoben wurden, beträgt über 303 Millionen Denar. Der Prozess, der am Grundgericht Bitola begann, wurde per Entscheidung des Berufungsgerichts Bitola nach Struga verlegt. Die erste Verhandlung am 24. Juni wurde vertagt, weil einer der Angeklagten den Anwalt wechselte. Der neue Anlauf ist der 2. September.
Wird jemand geradestehen, wenn der Stuhl des Angeklagten an diesem Tag leer bleibt? Oder wird auch das als administrative Verspätung verbucht?
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