Zweiundfünfzig Brände an einem Tag: Das Feuer erreichte die Häuser in Bogomila, drei Löschflugzeuge für das ganze Land
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Die Basisstaatsanwaltschaft Skopje hat Anklage gegen acht Personen wegen der Missbräuche bei der „Staatslotterie” erhoben. Der Schaden wird auf 507.632.173 Denar geschätzt, also rund 8,25 Millionen Euro. Das Datum der Einreichung ist einen Kommentar wert - es fiel exakt auf den 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Ohrider Rahmenabkommens.
Namen nennt die Staatsanwaltschaft nicht, doch die Funktionsbeschreibungen verraten sie. Als Erstangeklagter wird der damalige Generaldirektor der „Staatslotterie” Perparim Bajrami beschrieben, als Zweitangeklagter der frühere erste Vizepremier Artan Grubi, als Drittangeklagter der damalige Generalsekretär der Regierung Metodija Dimovski. Die übrigen fünf werden als damaliger Vorsitzender und Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben.
Allen acht wird Mittäterschaft beim Missbrauch der Amtsstellung und der Befugnisse nach Artikel 353 des Strafgesetzbuchs zur Last gelegt. Laut Anklage überschritten sie 2023 und 2024 gemeinsam ihre Befugnisse mit dem Ziel, dem Unternehmen Schaden zuzufügen.
Ein Recht, das längst verkauft war
Der Kern der Anklage ist simpel. Die „Staatslotterie” hatte kein Recht, elektronische Glücksspiele über Videolotterie-Terminals eigenständig zu veranstalten - dieses Recht war bereits 2013 als Sacheinlage im Wert von 6.244.898 Euro bei der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens mit „Casinos Austria” eingebracht worden. Dafür erhielt die staatliche Gesellschaft 51 Prozent des Grundkapitals. Die These der Anklage: Das Recht war bereits übertragen und konnte nicht parallel genutzt werden.
Dennoch legte Bajrami am 9. Mai 2023 dem Generalsekretär der Regierung eine Vorlage vor, die „Staatslotterie” solle selbst elektronische Spiele veranstalten. Darin stand, die geplante Beschaffung mache 42 Prozent des Buchwerts des Vermögens aus - also ein „Großgeschäft”. Am 6. Juni desselben Jahres wurde die Vorlage als Ergänzung der Tagesordnung einer Regierungssitzung eingebracht, entgegen der Geschäftsordnung der Regierung.
Den Vorsitz jener Sitzung führte Grubi. Die Regierung handelte in ihrer Funktion als Aktionärsversammlung. Laut Anklage hatte Grubi realen Einfluss auf die Führung und schlug die Annahme des Punktes vor, obwohl er wusste, dass die Regierung in dieser Funktion für die Genehmigung nicht zuständig war. Die Vorlage ging durch.
Was nicht gesagt wird
In der Mitteilung steht keine einzige Antwort auf die Fragen, die am meisten interessieren. Wie viele Terminals beschafft wurden. An welche Firmen das Geld ging. Welcher Teil der übernommenen Verpflichtungen vollständig bezahlt wurde. Wo die Ausrüstung heute ist. Acht Millionen Euro Schaden, und die Öffentlichkeit bekommt eine Liste von Funktionen ohne Namen.
Die Anklage unterscheidet sich deutlich von der am 16. Dezember 2024 eröffneten Ermittlung. Damals waren sechs Personen erfasst, Grubi und Bajrami standen unter Verdacht der Veruntreuung im Amt, der Schaden wurde auf 501.319.119 Denar geschätzt. Heute sind es acht Personen, eine andere rechtliche Einordnung und ein um rund 6,3 Millionen Denar höherer Schaden. Eine Begründung für keine der beiden Änderungen.
In der Strafanzeige des Innenministeriums vom Dezember 2024 waren auch der frühere Premier Dimitar Kovačevski und Dimovski erfasst. Die Staatsanwaltschaft teilte damals mit, die Vorwürfe würden weiter geprüft. Dimovski gehört jetzt zu den Angeklagten. Kovačevski wird nicht einmal über seine Funktion erwähnt.
Bajrami ist für die Strafverfolgungsbehörden weiter nicht erreichbar, seit Dezember 2024 läuft ein internationaler Haftbefehl. Der Staatsanwalt beantragte für ihn 30 Tage Untersuchungshaft ab dem Zeitpunkt seines Auffindens. Für Grubi wurde die Verlängerung des Hausarrests samt vorübergehender Passeinziehung beantragt. Er verließ das Land im Dezember 2024, kurz vor den Polizeidurchsuchungen, und tauchte nach mehr als 14 Monaten am 23. Februar dieses Jahres am Grenzübergang „Blace” wieder auf.
Eine Anklage bedeutet keine Schuld - das stellt das Gericht fest, und die Angeklagten sind bis zu einem rechtskräftigen Urteil unschuldig. Doch nach 14 Monaten Flucht, zwei rechtlichen Einordnungen und zwei Schadensschätzungen ist die Frage berechtigt, ob der Staat ein Verfahren führt oder es nur am Leben hält.
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