Studeničani: 35-Jähriger stirbt durch Stromschlag beim Autowaschen mit dem Hochdruckreiniger
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12.04.2026
Der Staat zahlte 3,97 Milliarden Denar - rund 64,4 Millionen Euro - aufgrund von Gerichtsverfahren aus Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Von dieser Summe wurden 95,36 Prozent nicht freiwillig gezahlt, sondern zwangsweise über Gerichtsvollzieher eingetrieben.
Das sind die Befunde einer Wirtschaftlichkeitsprüfung des Staatlichen Rechnungshofs zu den Auswirkungen arbeitsrechtlicher Gerichtsverfahren auf den Staatshaushalt. Die Daten stammen von 69 Institutionen, die von der Staatlichen Anwaltschaft vertreten werden, für den Zeitraum von 2020 bis September 2025.
Die Hälfte des Geldes ist keine Schuld - es ist der Preis der Verspätung
Die Hauptschuld beträgt 2,05 Milliarden Denar, also 51,61 Prozent. Die übrigen 1,92 Milliarden Denar - 48,39 Prozent, über 31 Millionen Euro - sind Verzugszinsen, Prozesskosten und Vollstreckungskosten.
Das heißt: Für je zwei Denar, die der Staat seinen eigenen Beschäftigten schuldete, zahlte er fast zwei weitere, weil er nicht rechtzeitig zahlte. Die Institutionen haben nicht nur Prozesse verloren - sie zahlten auch eine Strafe dafür, rechtskräftige Urteile zu ignorieren, bis ein Gerichtsvollzieher kam.
Das Gefängnis, das ein Fünftel seines Budgets an Zinsen zahlt
Am härtesten trifft es die Haftanstalt Idrizovo. Sie zahlte 154,6 Millionen Denar für Arbeitsrechtsstreitigkeiten, davon gingen 63,68 Prozent - über 98 Millionen Denar - an Zinsen und Vollstreckungskosten. Laut den Prüfern sind das rund 20 Prozent des gesamten bewilligten Budgets der Anstalt, was ihre finanzielle Handlungsfähigkeit unmittelbar einschränkt.
Das Innenministerium zahlte 1,39 Milliarden Denar aus, davon sind 832 Millionen Denar, fast 60 Prozent, Zinsen und Kosten. Im Verteidigungsministerium wurden von den ausgezahlten 1,83 Milliarden Denar sogar 98,8 Prozent über Gerichtsvollzieher abgewickelt, mit Zins- und Vollstreckungskosten von 712,5 Millionen Denar.
Die einzige positive Ausnahme ist die Zollverwaltung, wo Zahlungen aus Urteilen regelmäßig und freiwillig erfolgen. Es geht also.
Die Ursache ist bekannt und wiederholt sich
Die Hauptursachen der Streitigkeiten laut Rechnungshof: nicht gezahltes Verpflegungsgeld bei Nachtarbeit, Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen zur Dienstzeit und unbezahlte Überstunden über der Grenze von 32 Stunden im Monat.
Im Innen- und im Verteidigungsministerium werden Überstunden nur bis 32 Stunden monatlich vergütet, für die übrigen Stunden ist Freizeitausgleich vorgesehen. Wegen Personalmangels werden diese freien Tage in der Praxis oft nicht gewährt. Das MPIN-System des Finanzministeriums kann technisch nicht mehr als 32 Stunden erfassen.
Die Grenze steckt also in einer Software, die Folge sind Massenklagen, die die Institutionen verlieren, und die Rechnung zahlt der Haushalt. Mit Zinsen.
Papierregister im Jahr 2026
Die Staatliche Anwaltschaft, die die Behörden vor Gericht vertritt, führt ihre Fälle weiterhin von Hand, in Papierregistern, ohne elektronisches System. Deshalb verfügte sie über keine Daten zum Ausgang der Verfahren, zu deren Wert oder zum Wert der erlassenen Vollstreckungsbescheide.
Die Institutionen antworten verspätet auf Klagen, weil die Post zwischen Zentralarchiven und Rechtsabteilungen langsam zirkuliert. Verfahren vor den Grundgerichten dauern 1 bis 33 Monate statt der gesetzlichen sechs. Vor den Berufungsgerichten wurde keiner der 22 analysierten Berufungsfälle innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen entschieden.
Die Zahl der laufenden Verfahren stieg von 9.361 im Jahr 2021 auf 24.556 im Jahr 2025.
Der Mechanismus, der auf dem Papier existiert
Alternative Streitbeilegung ist schneller und deutlich billiger. Von 59 Institutionen, die vollständige Daten lieferten, haben 41 - siebzig Prozent - zwischen 2020 und September 2025 überhaupt keinen alternativen Mechanismus genutzt.
Der Nationale Mediationsrat wurde nicht fristgerecht funktionsfähig gemacht. Die Mediatorenkammer arbeitet seit Februar 2024 nicht mehr, weil Mandate abgelaufen sind. Die Mediatorenprüfung fand zuletzt im Oktober 2021 statt.
Die Regierung wiederum nahm die Jahresberichte der Anwaltschaft nur zur Kenntnis, ohne Analyse der fiskalischen Risiken.
Die Prüfer empfehlen den Aufbau eines wirksamen Systems zur Steuerung von Arbeitsrechtsstreitigkeiten sowie eine Verbesserung des Rechtsrahmens und der Erfassung. Die Empfehlungen sind richtig. Die Frage ist, wer sie liest, wenn seit fünf Jahren niemand die eigenen Berichte gelesen hat.
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