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RECHNUNGSHOF: WIR KÖNNEN EVN NICHT PRÜFEN, WEIL DER STAAT KEINEN EIGENTUMSANTEIL HAT

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RECHNUNGSHOF: WIR KÖNNEN EVN NICHT PRÜFEN, WEIL DER STAAT KEINEN EIGENTUMSANTEIL HAT
Im März 2026 ersuchte die Redaktion von Metla den Staatlichen Rechnungshof, die Geschäftstätigkeit von EVN Mazedonien zu prüfen - wegen Informationen und Eingaben, die auf unverhältnismäßig hohe Kosten für den Anschluss an das Stromverteilnetz und eine mögliche Ungleichbehandlung von Nutzern hindeuten, und im Wissen, dass der Staat dennoch 10% an EVN hält, u. a. Der Antrag wurde beim Rechnungshof unter Nummer 09-12/26 vom 31.03.2026 erfasst und an den Ombudsmann weitergeleitet. Der Ombudsmann teilt Metla mit Schreiben NP Nr. 766/26 vom 28.04.2026 mit, dass ein Verfahren eingeleitet wurde und von der Regulierungskommission für Energie Erklärungen, Informationen und Nachweise darüber verlangt wurden, ob eine Grundlage für entsprechende Maßnahmen besteht. Laut einem späteren Schreiben der Kommission wandte sich der Ombudsmann am 19.05.2026 erneut an sie. Die Kommission handelt daraufhin im Verfahren UP1 Nr. 09-102/26, ihre Mitteilung zur Eingabe trägt die Nr. 09-102/26 vom 17.06.2026. Die Kommission führt an, sie habe gesetzliche Befugnisse zur Kontrolle und Aufsicht über die Tätigkeit der Energieunternehmen, bewertet die Eingabe aber als „pauschal und unbegründet“ und fordert Metla zugleich auf, konkrete Beweise für ein weiteres Vorgehen vorzulegen Dann kommt das entscheidende Dokument. Mit Schreiben Nr. 19-1213/1 vom 08.07.2026 leitet der Rechnungshof die Eingabe von Metla an den Ombudsmann weiter. In der von der Kommission wiedergegebenen Begründung heißt es, der Rechnungshof sehe unter Berufung auf die Artikel 19 und 22 des Gesetzes über die staatliche Rechnungsprüfung keine Zuständigkeit für eine Prüfung von EVN Mazedonien, da es sich um eine private juristische Person handle, „an der der Staat keinen Eigentumsanteil hat“ Und genau hier öffnet sich die wesentliche Frage: Wenn der Staat 10% an EVN hält, wie kam der Rechnungshof offiziell zu dem Schluss, dass der Staat keinen Eigentumsanteil hat?

Am Ende stellt der Ombudsmann, nachdem er die Antwort der Kommission Nr. 09-102/26 vom 17.06.2026 berücksichtigt hat, das Verfahren im Fall NP Nr. 766/26 ein, mit der Begründung, es gebe „keine Grundlage für ein weiteres Vorgehen“.

So gilt nach mehreren Monaten institutioneller Korrespondenz: keine Prüfung, der Fall ist geschlossen, und die wichtigste Frage bleibt unbeantwortet:

Wer verwaltet und kontrolliert den staatlichen Anteil an EVN, und wie hat der Staatliche Rechnungshof festgestellt, dass der Staat keinen Eigentumsanteil hat?

Wenn der Staat 10% hält, sind diese Aktien öffentliches Kapital. Deshalb verlangt Metla vom Rechnungshof eine einfache Antwort: Auf Grundlage welches amtlichen Dokuments wurde festgestellt, dass der Staat 0% an EVN hält?

Im Verfahren UP1 Nr. 09-102/26 stellt die Regulierungskommission für Energie zunächst klar fest, dass sie gemäß dem Energiegesetz die Ausübung der Energietätigkeiten reguliert und kontrolliert, die Energiemärkte überwacht sowie Kontrolle und Aufsicht über die Arbeit der Energieunternehmen ausübt.

Doch als Metla auf mögliche Probleme mit hohen Anschlusskosten, Ungleichbehandlung und eingeschränktem Zugang zur Infrastruktur hinwies, forderte die Kommission Informationen ausgerechnet bei Elektrodistribucija DOOEL Skopje an. Nach Erhalt von deren Antwort bewertete sie die Eingabe als „pauschal und unbegründet“.

Die Kommission sagt also, sie kontrolliere den Energiemarkt und die Betreiber, aber als Zweifel an der Geschäftstätigkeit von Elektrodistribucija aufkamen, fragte sie Elektrodistribucija und schloss daraus, die Eingabe sei unbegründet.

Die Frage ist einfach: Wo ist die unabhängige Kontrolle des Regulierers?

Denn Kontrolle heißt nicht, den Kontrollierten zu fragen, ob er korrekt arbeitet, und dessen Antwort zur Grundlage der eigenen Schlussfolgerung zu machen.

Antwort der Regulierungsbehörde