Skip to content

Eine Gemeinde genehmigte ein Solarkraftwerk mit 337 Megawatt: Rechnungshof fand Bauen ohne Plan und ohne Aufsicht

1 Min. Lesezeit
Teilen
Eine Gemeinde genehmigte ein Solarkraftwerk mit 337 Megawatt: Rechnungshof fand Bauen ohne Plan und ohne Aufsicht

Der Staatliche Rechnungshof hat einen Befund veröffentlicht, der die gesamte Geschichte der erneuerbaren Energien in Mazedonien in einem Satz beschreibt: Von 2022 bis Mai 2025 wurden Photovoltaikanlagen ohne funktionierendes Planungssystem, ohne die zentralen Planungsdokumente und mit fast keiner Aufsicht vor Ort gebaut.

Das drastischste Beispiel: Drei Anlagen mit installierter Leistung von 19, 174 und sogar 337 Megawatt erhielten ihre Baugenehmigungen von Gemeinden - nicht vom zuständigen Ministerium. Für Objekte dieser Größe hätte das Fachministerium das Verfahren führen und die Regierung eine Ermächtigungsentscheidung treffen müssen.

Die 337-Megawatt-Anlage reicht aus, um den Verbrauch von rund 94.000 Haushalten zu decken. Die Genehmigung erteilte eine Kommune im Dezember 2023. Die beiden kleineren erhielten ihre kommunalen Genehmigungen im Januar 2024.

Die Lücke, die die Tür öffnete

Die Prüfung zeigt, dass das Baugesetz bis November 2024 eine systemische Schwäche enthielt: Bodenmontierte Photovoltaikmodule waren einer Bauwerkskategorie zugeordnet, ohne dass ihre Leistung überhaupt definiert wurde. Ein Megawatt oder dreihundert Megawatt - dieselbe Kategorie, dasselbe Verfahren.

Die zweite Lücke ist noch größer. Bis Mai 2025 hatte der Staat überhaupt keinen Indikativplan für den Ausbau erneuerbarer Kapazitäten verabschiedet. Dieses Dokument ist die gesetzliche Grundlage dafür, ob und wo neue Kapazität physisch an das Stromsystem angeschlossen werden kann.

Ohne ihn konnten die Ministerien jahrelang für Anlagen über 10 Megawatt keine rechtmäßigen Zustimmungen erteilen. Investoren erhielten Genehmigungen allein auf Basis des Baugesetzes und umgingen die energetischen Filter vollständig. Die für Energie- und Versorgungsinfrastruktur zuständigen Unternehmen gaben Anschlussstellungnahmen ab, wie die Prüfer festhalten, rein formal - ohne echte Prüfung der Netzkapazität.

Die Prüfung fand auch Fälle, in denen zwei Baugenehmigungen auf Grundlage ein und desselben Bebauungsauszugs für dieselbe Parzelle erteilt wurden. Auch bei den Erschließungsabgaben wurden Investoren nicht gleich behandelt.

Neues Gesetz, derselbe Stillstand

Im Mai 2025 wurde ein neues Energiegesetz mit einer Pflicht zu Jahresplänen verabschiedet. Der Jahresplan für 2026 kam fristgerecht, doch nicht alle aufgerufenen Institutionen beteiligten sich - 74 Gemeinden reichten keine Energiepläne ein, weil die zuständigen Stellen die Rechtsverordnung zu Inhalt und Methodik nicht erlassen hatten.

Die Verordnung über die Kriterien für eine Ermächtigung fehlt weiterhin, ebenso die Regierungskommission zur Vergabe von Ermächtigungen. Das bedeutet institutionellen Stillstand für jedes neue Projekt ab einem Megawatt aufwärts.

Was erst noch kommt

Die Prüfer warnen vor einem Problem, das im Gesetz nicht einmal einen Namen hat. Der Staat hat kein funktionierendes Register der Kraftwerke, und Abfall aus Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ist gesetzlich nicht kategorisiert.

Die heute installierten Module laufen in etwa zwanzig Jahren aus. Die Batterien deutlich früher. Ohne Regeln für Trennung und Behandlung dieser speziellen Elektronik hinterlassen die Institutionen ein direktes Umweltrisiko.

Die grüne Wende läuft hier also unter Bedingungen, in denen eine Gemeinde ein Kraftwerk mit 337 Megawatt genehmigt und niemand erfasst, was mit den Modulen geschieht, wenn sie nicht mehr arbeiten. Das ist keine Wende - das ist Improvisation mit grünem Etikett.