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Eine Feier für 5,5 Millionen Euro mit einem einzigen Angebot: „Megafon“ fordert eine Prüfung des gesamten Verfahrens

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Eine Feier für 5,5 Millionen Euro mit einem einzigen Angebot: „Megafon“ fordert eine Prüfung des gesamten Verfahrens

Rund 340 Millionen Denar, also etwa 5,5 Millionen Euro. So viel kostete die Feier zum 35. Jahrestag der Unabhängigkeit. Davon stammen nur 40 Millionen Denar von privaten Unternehmen - der Rest kommt von der „Staatlichen Lotterie“, einem staatlichen Unternehmen, also aus dem Geld der Bürger.

Die informelle Bürgerinitiative „Megafon“ hat bei der Staatlichen Antikorruptionskommission und beim Ombudsmann eine dringende Prüfung des gesamten Verfahrens beantragt: Planung, Finanzierung, Auswahl der Organisatoren und Auszahlungen.

Die Frage, die alles aufmacht

Warum lief die öffentliche Ausschreibung nicht über das Vergabesystem, sondern nach dem Gesetz über Sponsoring und Spenden? Der Unterschied ist nicht formal. Eine öffentliche Vergabe bedeutet veröffentlichte Kriterien, Wettbewerb und Unterlagen, die jeder Bürger einsehen kann. Sponsoring bedeutet deutlich weniger davon.

Das Ergebnis passt dazu: Auf die Ausschreibung ging ein einziges Angebot ein, von „Stardast“ DOOEL, verbunden mit der Marke „Avalon“. Ein Angebot über 340 Millionen Denar.

Es gibt zudem einen konkreten Verdacht auf Interessenkonflikt. Ein Mitglied der Kommission, die das Angebot prüfte, wurde später als Autor von Orchestrierungen und Mitwirkender im Programm engagiert. Die Antikorruptionskommission führt dazu bereits ein Verfahren - wegen eines möglichen Interessenkonflikts von Nikolce Micevski, der in der Kommission saß, die den Vorschlag von „Stardast“ auswählte, und danach als Autor der Orchestrierungen beim Konzert von Jose Carreras auftrat.

Doch dieses Verfahren ist eng, und genau das ist entscheidend

Das laufende Verfahren betrifft weder die „Staatliche Lotterie“ noch die Regierung noch das ausgegebene Geld der Bürger. Es betrifft einen Namen und eine Funktion.

Die Staatsanwaltschaft Skopje erklärt, eine Untersuchung sei noch nicht eingeleitet, man prüfe aber die Vorschriften - ob die Führung diese Mittel überhaupt vergeben durfte.

„Für Ethik und Interessenkonflikte sind wir nicht zuständig. Dafür gibt es die Antikorruptionskommission. Unabhängig davon, wessen Geld es ist - ob es dem Staat beziehungsweise den Bürgern gehört oder nicht, prüft die Staatsanwaltschaft, ob das Unternehmen, in diesem Fall die ‚Staatliche Lotterie‘, darüber verfügen darf oder nicht“, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Der Generalstaatsanwalt Nenad Saveski sagte nach einer Sitzung des Rates der Staatsanwälte, jede Situation werde analysiert und bei festgestellten Gründen werde gehandelt. „Ich habe gehört, dass die Antikorruptionskommission ein Verfahren führt, aber ihr Verfahren ist nicht an unseres gebunden“, fügte er hinzu.

Was fehlt

„Megafon“ verlangt Einsicht in die Verträge mit inländischen und ausländischen Künstlern, in Rechnungen, Nachträge, Subunternehmer und endgültige Auszahlungen - Unterlagen, die nicht vollständig veröffentlicht sind. Gefordert wird auch eine Prüfung, ob die Vertraulichkeitsklauseln legitime Geschäftsdaten schützen oder dazu dienen, Beträge von öffentlichem Interesse zu verbergen.

Vom Ombudsmann wird verlangt festzustellen, ob durch die Nichtveröffentlichung das Recht der Bürger auf transparente Verwaltung öffentlicher Mittel verletzt wurde.

Die Initiative betont ausdrücklich, sie behaupte nicht, es sei eine Straftat begangen worden. Sie verlangt eine Prüfung. Dieser Unterschied ist es wert, festgehalten zu werden - eine Anschuldigung und ein Antrag auf Akteneinsicht sind nicht dasselbe.

Gefeiert wurden 35 Jahre Unabhängigkeit. Logisch wäre, dass die Unterlagen dazu das Erste sind, was ein unabhängiger Staat zeigt, ohne darum gebeten werden zu müssen.