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Änderungen am Wahlgesetz finalisiert: E-Voting für Mazedonier im Ausland, doch geschrieben hat sie nur die Regierung

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Änderungen am Wahlgesetz finalisiert: E-Voting für Mazedonier im Ausland, doch geschrieben hat sie nur die Regierung

Die Änderungen am Wahlgesetz sind finalisiert und sollen heute ins parlamentarische Verfahren gehen. Unter den Neuerungen sind mehrere, die die Bürger direkt betreffen - E-Voting für Mazedonier im Ausland, ein Verbot von Parteiwerbung auf offiziellen Profilen, eine neue Schwelle für unabhängige Kandidaten und eine Änderung bei der Verteilung der Mittel für politische Werbung.

Das E-Voting für jene, die außerhalb des Landes leben, ist die größte Neuerung und potenziell die wichtigste - jahrelang war das Wählen aus dem Ausland kompliziert, langsam und mit geringer Beteiligung. Die Frage ist, ob das neue System sicher und vertrauenswürdig genug sein wird, oder ob es neue Zweifel genau dort weckt, wo das Vertrauen ohnehin am brüchigsten ist.

Das Verbot von Parteiwerbung auf offiziellen Profilen klingt vernünftig - staatliche Institutionen sollten nicht der verlängerte Arm irgendeiner Partei sein. Doch wie bei jeder solchen Bestimmung lautet die Frage nicht, ob sie geschrieben wird, sondern ob sie angewendet wird und wer die Anwendung überwacht. Ein Gesetz, das nicht umgesetzt wird, ist bloß eine gute Absicht auf dem Papier.

Am aufschlussreichsten ist jedoch der politische Kontext - eingebracht werden die Änderungen allein von den Regierungsparteien. Wahlregeln, die nur eine Seite schreibt, ohne breiten Konsens, bergen stets das Risiko, als nach eigenem Maß zugeschnitten gelesen zu werden. Neun unabhängige Bürgerinitiativen haben bereits Änderungen gefordert, die die Bedingungen für alle angleichen würden. Ob diese Stimmen gehört oder nur zur Kenntnis genommen werden, wird zeigen, ob es um eine Reform oder um eine Abrechnung geht.