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Alisha von Menuvame fordert verfassungsmäßige Anerkennung von Menschen mit Behinderung: Rechte dürfen nicht vom guten Willen abhängen - 22 Prozent der Bevölkerung ohne Verfassungsgarantie

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Alisha Kalemčevska, Vertreterin der Koalition „Menuvame" und Aktivistin für die Rechte von Menschen mit Behinderung, stellt eine einfache, aber grundsätzliche Forderung: Menschen mit Behinderung sollen einen verfassungsmäßig garantierten Status haben. Nicht als Anhang zu einem bestehenden Gesetz, nicht als Resolution, nicht als politische Erklärung. Als Verfassungsgarantie. Warum? Weil das am 3. Mai 2026 immer noch nicht der Fall ist.

„Unsere Rechte dürfen nicht vom guten Willen anderer abhängen", sagt Alisha. Ein Satz, der oberflächlich emotional wirkt, in Wahrheit aber ein juristisch-politischer Punkt ist. Die mazedonische Verfassung enthält eine Reihe von Bestimmungen - das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Bildung, das Recht auf Gesundheitsversorgung. Aber es gibt keinen eigenen Artikel, der Menschen mit Behinderung als geschützte Kategorie anerkennt. Und das heißt: Jede Verbesserung, jedes Recht, jede Lösung hängt von der jeweiligen Regierung, ihrer Gnade und ihren Prioritäten ab.

Der Balkan kennt dieses Dilemma. Wenn eine Bürgerkategorie nicht ausdrücklich in der Verfassung verankert ist, werden ihre Rechte in Phasen normaler Politik in der Regel respektiert - und in Krisenzeiten regelmäßig gekürzt. Wirtschaftskrise, Krieg, Pandemie, politische Krise. Menschen mit Behinderung in Mazedonien haben das wiederholt erlebt. Das Geld für Assistenten wird zuerst gekürzt. Prioritätenlisten für Gesundheitsleistungen werden zuerst geändert. Die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs - ein Problem, das nie gelöst wurde.

Verfassungsmäßige Anerkennung verlangen sie aus einem einfachen Grund. Eine Verfassung lässt sich nicht durch eine nächtliche Verordnung ändern. Sie lässt sich nicht durch die Entscheidung eines einzelnen Ministers revidieren. Sie erfordert ein parlamentarisches Verfahren, eine Zweidrittelmehrheit und in der Regel eine gesellschaftliche Debatte. Das heißt: Wenn Rechte in der Verfassung verankert sind, muss jede künftige Regierung sie aktiv abbauen - was politisch schwer ist. Heute, wo Rechte nur in Gesetzen und Verordnungen stehen, ändert sie jede Regierung leise.

Für die Abgeordneten, die diese Tage formell den Antrag von „Alisha" entgegennehmen, lautet die Frage schlicht. Beabsichtigen sie, das Verfassungsverfahren in Gang zu setzen? Oder wird dieser Antrag wie viele andere enden - formell entgegengenommen, im übertragenen Sinne archiviert. Jede Parlamentssitzung endet mit einem Dutzend solcher Fälle. Anträge, die nicht abgelehnt, aber auch nicht angenommen werden. Sie verschwinden einfach in der Prozedur.

Alisha ist nicht allein. In Mazedonien gibt es über 100.000 Menschen mit irgendeiner Form von Behinderung. Mit ihren Familien sind das nahezu 400.000 Bürger - viel für ein Land mit 1,8 Millionen Einwohnern. Wenn 22 Prozent der Bevölkerung von Entscheidungen abhängen, für die es keine Verfassungsgarantie gibt, ist das nicht nur ein juristisches Problem. Es ist ein demokratisches Defizit. Und solange sich das nicht ändert, bleibt jede Feier eines „inklusiven Gesellschaft" in Skopje eine Parole, keine Realität.