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Mann aus Kratovo sticht Polizisten mitten im Einsatz nieder: Staatsanwaltschaft fordert Haft für den 40-Jährigen

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Mann aus Kratovo sticht Polizisten mitten im Einsatz nieder: Staatsanwaltschaft fordert Haft für den 40-Jährigen

Zwei Polizisten öffnen die verschlossene Tür eines Zimmers in Kratovo. Drinnen wartet ein Messer. Einer von ihnen trägt eine Stichwunde und eine Schnittverletzung davon, eingestuft als schwere Körperverletzung. Das ist der gesamte Arbeitsauftrag eines Polizisten in Mazedonien, zusammengefasst in einem Satz - und genau deshalb lohnt es sich, ihn langsam zu lesen.

Die Grundstaatsanwaltschaft Kumanovo hat eine Ermittlungsanordnung gegen einen 40-jährigen Mann aus Kratovo erlassen. Der Staatsanwalt hat beim Ermittlungsrichter bereits Untersuchungshaft beantragt, mit zwei Begründungen: Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr. Der Tatvorwurf lautet Angriff auf einen Amtsträger bei der Ausübung von Sicherheitsaufgaben, Artikel 383 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 des Strafgesetzbuchs.

Der Vorfall ereignete sich am 11. September, während die beiden Polizisten eingriffen, um eine Straftat zu verhindern. Sie waren also nicht in der Pause, nicht auf Routinestreife - sie waren mitten im Einsatz. Als sie die verschlossene Tür gewaltsam öffneten, griff der Verdächtige sie an.

Drei Tage Schweigen, dann eine Mitteilung

Der Angriff geschah am Freitag. Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft kam drei Tage später. In der Zwischenzeit wusste die Öffentlichkeit nicht, dass ein Polizist mit einer Stichwunde liegt. Ist das Diskretion im Interesse der Ermittlungen, oder einfach der Rhythmus, an den wir uns gewöhnt haben? Bei uns kommt die Nachricht von einem angegriffenen Polizisten meist dann, wenn das System seinen Papierkram bereits erledigt hat.

Was bleibt, ist die Nummer des Artikels. Absatz 3 von Artikel 383 ist nicht für Schubsen und Beleidigungen geschrieben - er betrifft Fälle, in denen der Angriff eine schwere Körperverletzung verursacht. Das ist der Unterschied zwischen einem Zwischenfall und einer schweren Straftat, und diesen Unterschied hat das Messer bestimmt, nicht das Polizeiprotokoll.

Der Ermittlungsrichter entscheidet nun über die Haft. Bis dahin ist die einzige real existierende Maßnahme der Antrag des Staatsanwalts. Den Rest zeigen die Ermittlungen - und wie lange sie dauern.