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Rivian-Besitzer klagen: Sie zahlten für freihändiges Fahren, das die Autos nie bekommen sollten

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Rivian-Besitzer klagen: Sie zahlten für freihändiges Fahren, das die Autos nie bekommen sollten

Besitzer des Elektro-Pickups Rivian R1T und des Geländewagens R1S haben eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht und behaupten, ihnen sei jahrelang etwas versprochen worden, von dem es wusste, dass die Fahrzeuge es nicht bekommen würden - echtes freihändiges Fahren.

Laut der Klage, eingereicht bei einem Bundesgericht in Kalifornien, warb Rivian mehr als fünf Jahre lang in ganz Amerika damit, dass das System „Driver+“ in jedem Fahrzeug serienmäßig sein und die erste Fahrzeuggeneration zu Autonomie der Stufe 3 fähig sein werde - Fahren ohne Hände am Lenkrad und ohne Augen auf der Straße. Das Problem: Die Kläger behaupten, das Unternehmen habe gewusst, dass die erste Generation dazu nie fähig sein würde, und verkaufte dennoch weiter das Versprechen. Die Klage führt Betrug, irreführende Darstellung und ungerechtfertigte Bereicherung an.

Es hilft auch nicht, dass die zweite Fahrzeuggeneration, 2024 überarbeitet, tatsächlich freihändige Funktionen bekommt - mit 11 Kameras, fünf Radaren und einem zehnmal stärkeren Computer. Das bestätigt nur das Argument der Kläger: Die Technologie war möglich, nur nicht in den Autos, die sie bereits bezahlt hatten. Käufer der ersten Generation zahlten für ein Versprechen und bekamen Hardware, die es laut Klage nie erfüllen konnte.

Für ein Unternehmen, das bereits 250 Millionen Dollar zur Beilegung einer früheren Aktionärsklage zahlte, ist das kein guter Anblick. Und es ist nicht nur eine Geschichte über Rivian. Die ganze Branche der Elektro- und „selbstfahrenden“ Fahrzeuge verkauft seit Jahren eine Zukunft, die immer wieder auf das nächste Modell, das nächste Upgrade, das nächste Jahr verschoben wird. Die Frage, die diese Klage aufwirft, ist einfach: Wie weit darf das Marketing etwas versprechen, das die Technik nicht liefern kann, ohne dass jemand dafür zur Rechenschaft gezogen wird?