Fünf Brandherde in einer Nacht bei Raec: Der Bürgermeister schlägt auf Facebook Alarm, die Prävention bleibt wieder ein Thema für September
03.08.2026
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23.04.2026
23.04.2026
12.04.2026
Innenminister Pance Toshkovski kündigte die Einführung eines „smarten Systems" zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt an. Die Idee, im Prinzip: Das Opfer kann mit einem Knopfdruck auf dem Telefon Audio- und Videoaufnahmen aktivieren und gleichzeitig ein Standortsignal an Innenministerium, Gesundheits- und Sozialdienste senden. Alles mit Einwilligung des Opfers.
Toshkovski behauptet, dies sei eine Erweiterung der bestehenden Notrufnummer 112, wo Gespräche bereits aufgezeichnet werden. Neu ist die Videoanbindung in Echtzeit. Laut ihm könne, wenn es um das „Recht auf Leben" gehe, kein anderes Recht damit verglichen werden - das heisst, die Privatsphäre tritt in den Hintergrund, wenn unmittelbare Gefahr besteht.
Die Opposition kam mit einer Frage: Ist das ein smartes System oder eine Überwachungssoftware? Toshkovski antwortete, solche Vorwürfe seien „verrückte Phantasie" und fabrizierte Angst. Übersetzung: Wer die Glaubwürdigkeit der staatlichen Macht beim Einsatz von Audio-Video-Aufzeichnungen hinterfragt, ist entweder „verrückt" oder politisch motiviert - kein Bürger mit legitimer Sorge.
Der Kontext ist ernst. Mazedonien kennt historisch belegte Fälle illegaler Aufzeichnungen und Abhöraktionen durch staatliche Institutionen - Fälle, die ganze Regierungen zu Fall brachten und zu tiefgreifenden Reformen (auf dem Papier) führten. Experten und die Operativ-technische Agentur (OTA) sagen: Bevor ein solches System eingeführt wird, muss der rechtliche Rahmen für Verfahren und Aufsicht glasklar sein. Anders gesagt - ein System kann nicht „smart" sein, wenn die Regeln für seinen Gebrauch intransparent sind.
Fünf Fälle häuslicher Gewalt in 24 Stunden (siehe unseren heutigen Bericht) sind die Realität. Opfer brauchen schnellen Schutz. Das ist unbestritten. Strittig ist: Wer schreibt die Regeln darüber, welche Person, wann und unter wessen Aufsicht Zugang zu diesen Audio- und Videoaufnahmen erhält. Werden diese Aufnahmen in einer Datenbank gespeichert, und wie lange? Wer wird Zugriff haben? Können sie für andere Ermittlungen genutzt werden, wenn sie einmal existieren?
Toshkovski sagt, alles sei noch in der „Ausarbeitungsphase" und es werde „institutionelle Konsultationen" geben. Das ist die Standardformulierung. Die Frage für die Leser: Wird es eine öffentliche Debatte mit der Zivilgesellschaft geben, bevor ein Gesetz verabschiedet wird, oder wird es schnell durchgedrückt ohne ernsthafte Aufsicht? Die Geschichte des Innenministeriums legt Letzteres nahe. Bleiben Sie wachsam.
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