57 Abschlussschüler in Štip durch die Prüfung gefallen, 53 davon in Englisch: Liegt das Problem bei den Schülern oder am Unterricht?
09.07.2026
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23.04.2026
23.04.2026
12.04.2026
Jene unzähligen „liken, drei Freunde markieren und teilen, um zu gewinnen"-Gewinnspiele in den sozialen Netzwerken bekommen endlich Regeln. Das neue Glücksspielgesetz, das am 14. Juli in Kraft tritt, führt erstmals in Mazedonien einen geregelten Rahmen für sogenannte Giveaway-Kampagnen ein - eine Genehmigung, eine Gebühr und klar festgelegte Bedingungen.
Die Regeln sind konkret. Wer ein Gewinnspiel veranstalten will, muss mindestens 30 Tage vor dem Start einen Antrag beim Finanzministerium stellen, mit beigefügten Spielregeln, Herkunftsnachweis der Preise, Registrierung und Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 100 Euro. Nach der Genehmigung zahlt der Veranstalter außerdem 18 Prozent des Gesamtwerts des Preistopfs, und zwar binnen drei Tagen - sonst wird die Genehmigung entzogen.
Transparenz ist die andere Seite der Geschichte. Die Spielregeln müssen vor Beginn öffentlich veröffentlicht werden, die Gewinner binnen drei Tagen nach der Ziehung bekanntgegeben und die Preise spätestens innerhalb von 60 Tagen vergeben werden. Mit anderen Worten: das Ende der Zeit, in der jemand ein „Gewinnspiel" ausschreibt, Zehntausende Follower sammelt und der Preis dann auf mysteriöse Weise bei „der Freundin des Veranstalters" landet.
Ob das eine vernünftige Regulierung ist oder nur eine weitere Bürokratieschicht, die kleine Betriebe belastet - hängt davon ab, von welcher Seite man schaut. Für den Verbraucher, der an einem Dutzend „manipulierter" Gewinnspiele teilgenommen hat, sind die Regeln willkommen. Für die kleine Firma, die einfach ein paar Produkte zur Werbung verschenken wollte, können 100 Euro plus 18 Prozent und ein Monat Wartezeit wie eine Strafe für guten Willen klingen. Wie üblich wird der Teufel im Vollzug stecken.
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