Neue LED-Beleuchtung auf dem Vodno „zum ersten Mal überhaupt": Der Bürgermeister prahlt, aber warum lag der Berg so viele Jahre im Dunkeln?
08.07.2026
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06.07.2026
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23.04.2026
23.04.2026
12.04.2026
Wenn Sie je stundenlang am Flughafen saßen und auf das Wort „Cancelled" auf der Anzeigetafel starrten, ist diese Nachricht für Sie. Das Europäische Parlament hat überarbeitete Regeln zum Schutz von Flugreisenden verabschiedet - und die gute Nachricht für alle, die aus der EU oder durch sie reisen, ist: Die Rechte sind jetzt klarer und die Entschädigung schneller.
Die Grundlagen bleiben gleich: Passagiere haben bei annullierten Flügen Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung sowie auf Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, bei weniger als 14 Tage vor Abflug angekündigten Annullierungen und bei verweigertem Boarding. Die Beträge sind nach Entfernung gestaffelt - 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für EU-Flüge über 1.500 km und 600 Euro für längere Reisen.
Die wichtigste Änderung betrifft das Verfahren. Passagiere haben nun neun Monate Zeit, einen Entschädigungsantrag zu stellen, während Airlines eine Frist von 30 Tagen bekommen, um entweder zu zahlen oder klar zu begründen, warum der Antrag abgelehnt wurde. Die bisherige Praxis - bei der Anträge im bürokratischen Nebel verschwanden - bekommt zeitliche Grenzen. Auch ein neuer Schutz gilt: Ein Passagier mit Rückflugticket kann den Rückflug nutzen, selbst wenn er den Hinflug verpasst hat, ohne Zusatzkosten.
Die Frage, die jeder mazedonische Reisende stellt, ist unvermeidlich: Gilt das für uns? Direkt - nein, denn Mazedonien ist kein EU-Mitglied. Aber die Regeln gelten für jeden Flug, der von einem EU-Flughafen abhebt, und ein großer Teil unserer Reisen führt genau über europäische Flughäfen. Wenn also der Flug aus Wien oder Belgrad das nächste Mal drei Stunden Verspätung hat, lohnt es sich, sein Recht zu kennen - das Geld gehört Ihnen, aber nur, wenn Sie es fordern.
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