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12.04.2026
Fünf Jahre lang versuchte das US-Justizministerium, das Werbegeschäft von Google über zwei getrennte Kartellklagen zu zerschlagen - eine 2020 wegen der Dominanz bei der Suche eingereicht, die andere 2023 gezielt gegen die Technologie hinter den Anzeigen. Zweimal gaben die Gerichte den Klägern recht. Zuerst 2024, als ein Gericht urteilte, Googles Suche sei zusammen mit dem außerordentlich profitablen Werbeteil ein illegales Monopol. Dann im April vergangenen Jahres, als ein zweites Gericht dasselbe für die Werbeinfrastruktur feststellte.
Und dann kam der Teil, der zählt - die Abhilfe. Und dort gaben die Gerichte zweimal nach.
Nach dem Urteil von 2024 schlug das Justizministerium vor, Google solle den Browser Chrome und das Betriebssystem Android verkaufen. Richter Amit Mehta lehnte das im September 2025 ab. Statt eines Verkaufs ordnete er an, die exklusiven Verträge über die werkseitig eingestellte Suche zu beenden und einen Teil der Daten mit Wettbewerbern zu teilen - Maßnahmen, gegen die Google derzeit Rechtsmittel einlegt.
An diesem Mittwoch wiederholte Bundesrichterin Leonie M. Brinkema vom Eastern District of Virginia, die den Fall zur Werbetechnologie führte, denselben Ausgang. Google behält das Werbegeschäft. Statt es zu verkaufen, muss das Unternehmen seine Geschäftspraktiken anpassen, um Wettbewerbern Raum zu lassen. Laut „New York Times“ erklärt das Urteil nicht, wie genau es das tun soll.
Der vollständige schriftliche Text bleibt vierzehn Tage versiegelt, damit die Parteien nötige Schwärzungen eintragen können. Die Feststellung, dass Google rechtswidrig handelte, stammt vom April vergangenen Jahres; diese Woche ging es allein um die Maßnahme.
Das Unternehmen erklärte das selbstverständlich zum Sieg. „Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht den Vorschlag des Justizministeriums zurückgewiesen hat, Werkzeuge zu zerschlagen, die kleinen Unternehmen helfen, neue Kunden zu erreichen und zu wachsen“, sagte Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin von Google für Regulierungsfragen. Die Formulierung sollte man zweimal lesen: Eine Firma, der ein Gericht ein illegales Monopol attestierte, spricht nun im Namen kleiner Unternehmen.
Kern des Falls waren die Verträge. Google zahlte Geräteherstellern dafür, dass seine Suchmaschine auf einem riesigen Teil des Mobiltelefonmarktes ab Werk voreingestellt war, und schloss mit Mobilfunkanbietern Vereinbarungen über Umsatzbeteiligung - der Anbieter bekommt einen Teil der Werbegelder, Google bleibt die Standardsuche. Kein einziger Nutzer hat jemals etwas gewählt. Die Wahl war getroffen, bevor das Telefon aus der Schachtel kam.
Für Europa ist das keine ferne Nachricht. Am 5. September 2025 verhängte die Europäische Kommission gegen Google eine Geldbuße von 2,95 Milliarden Euro für genau dieselbe Konstruktion - die Bevorzugung eigener Werbedienste zulasten von Wettbewerbern, Werbetreibenden und Verlagen - und ordnete an, das zu beenden. Brüssel ging dabei weiter als Washington: In der Begründung heißt es ausdrücklich, der Interessenkonflikt sei in die Kette eingebaut und lasse sich womöglich nicht ohne strukturelle Trennung lösen. Die Frage ist nun, ob das amerikanische Urteil Google in Brüssel als Argument dient - „nicht einmal das US-Gericht verlangte einen Verkauf“.
Denn fünf Jahre Prozess brachten zwei Urteile über Rechtsbruch und null verkaufte Teile des Unternehmens. Google zahlt Anwälte, ändert Vertragsbedingungen und macht weiter. Welcher der beiden Ausgänge für das Unternehmen billiger ist, lässt sich leicht ausrechnen.
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