15 Brände an einem Tag, 23 in 24 Stunden: und wieder sind es die Mülldeponien, die brennen
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Das Verfassungsgericht alarmierte die Staatsanwaltschaft und den Justizrat wegen einer Richterin am Grundzivilgericht Skopje, die nach Auffassung des Gerichts seiner Entscheidung im Fall der Journalistin Natasa Stojanovska nicht nachgekommen ist. Der Justizrat und der Richterverband antworteten mit einer gemeinsamen Erklärung - und die Antwort ist interessanter als die Anzeige selbst.
Beide Gremien erklären, sie respektierten die verfassungsrechtliche Stellung des Verfassungsgerichts und die Bindungswirkung seiner Entscheidungen. Doch, fügen sie hinzu, ebenso müssten die Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte, die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und die Rechtsmittel respektiert werden.
Ihr Argument ist konkret. Im Verfahren P4-240/22 erließ das Grundzivilgericht Skopje am 4. Mai dieses Jahres eine Entscheidung, gegen die Berufung eingelegt wurde. Da die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, hat über ihre Rechtmäßigkeit das zuständige Berufungsgericht zu befinden - kein anderes Organ.
„Jedes institutionelle Handeln im Zusammenhang mit einer konkreten, nicht rechtskräftigen Gerichtsentscheidung erfordert besondere Sorgfalt und Zurückhaltung”, warnen sie und bewerten ein anderes Vorgehen als geeignet, den Eindruck von Druck auf das Gericht oder eines vorab feststehenden Ergebnisses zu erzeugen.
Die andere Seite desselben Arguments
Die Anwältin Pavlina Zefic reagierte scharf auf diese Erklärung. Ihr Einwand: Der Justizrat stelle sich schützend vor eine Richterin, die einer rechtskräftigen Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht nachgekommen sei, und Unabhängigkeit könne nicht als Antwort auf die Frage nach Verantwortung dienen.
„Ständig hören wir das Wort Unabhängigkeit, selten das Wort Verantwortung” - dieser Satz fasst ihre Position zusammen. Unabhängigkeit ohne Verantwortung, sagt sie, führe nicht zu Vertrauen in die Justiz - und den Preis zahlten Bürger, deren rechtskräftige Entscheidungen nicht vollstreckt werden.
Beide Seiten haben recht, und das ist das Problem
Der Justizrat hat recht, dass ein Berufungsverfahren existiert und ausgeschöpft werden sollte. Zefic hat recht, dass Unabhängigkeit kein Schild gegen jede Form von Verantwortung sein darf. Beide Aussagen können zugleich zutreffen, und genau deshalb lässt sich der Streit nicht mit Pressemitteilungen lösen.
Was im gesamten Austausch fehlt, ist ein dritter Name - der der Journalistin, um deren Fall es überhaupt geht. Während Verfassungsgericht, Justizrat und Richterverband Erklärungen darüber austauschen, wer wen rügen darf, liegt ihr Verfahren irgendwo in der Berufung. Das ist der Punkt, an dem Justiz aufhört, eine juristische Debatte zu sein, und zur persönlichen Angelegenheit dessen wird, der wartet.
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