Das gesamte Innenministerium verlor über Nacht die Krankenversicherung: Polizisten wegen einer nicht verbuchten Position von der Chemotherapie weggeschickt
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12.04.2026
Der Justizrat und der Richterverband traten mit einer gemeinsamen Erklärung gegen das Vorgehen des Verfassungsgerichts auf - und das ist kein kleiner institutioneller Streit. Es geht darum, wer in einem Gerichtsverfahren das letzte Wort hat, und in der Mitte dieses Streits steht eine Journalistin.
Anlass ist der Beschluss des Verfassungsgerichts U.Nr.1/2026. Das Gericht stellte eine Verletzung der Freiheiten und Rechte der Journalistin Nataša Stojanovska durch zwei Urteile fest - eines des Grundgerichts für Zivilsachen Skopje vom 15. Juni 2022 und eines des Berufungsgerichts Skopje vom 19. Dezember 2024 - und gab ihrem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens statt. Vergangene Woche teilte das Verfassungsgericht mit, es habe die Staatsanwaltschaft und den Justizrat informiert, dass der zuständige Richter des Zivilgerichts seine Entscheidung nicht vollzogen habe.
Justizrat und Richterverband antworteten mit einem Argument, das technisch korrekt und politisch hoch aufgeladen ist: Die Entscheidung P4-240/22 des Grundgerichts für Zivilsachen vom 4. Mai 2026 ist nicht rechtskräftig, gegen sie wurde Berufung eingelegt, und darüber hat das Gericht zweiter Instanz zu befinden. „Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung steht allein dem zuständigen zweitinstanzlichen Gericht zu", sagen sie und warnen, jedes institutionelle Handeln im Zusammenhang mit einer nicht rechtskräftigen Entscheidung verlange Zurückhaltung, um nicht den Eindruck einer Vorwegnahme des Ergebnisses oder von Druck auf die Richter zu erwecken.
Beide Seiten haben recht, und genau das ist das Problem
Der Justizrat betont, er respektiere den Verfassungsrang des Verfassungsgerichts und dessen Entscheidungen seien endgültig und vollstreckbar. Unmittelbar danach fügt er hinzu, die Funktion der Gerichte sei nicht der Vollzug von Entscheidungen anderer Staatsorgane, sondern eigenständiges Urteilen auf Grundlage von Verfassung und Gesetzen - und kein Organ dürfe, unabhängig von seiner Verfassungsstellung, vorwegnehmen, welche Entscheidung ein Gericht in einem konkreten Fall zu treffen habe.
Wir haben also das höchste Gericht, das sagt, seine Entscheidung sei nicht vollzogen, und Justizorgane, die sagen, das Verfahren laufe noch und Druck auf den Richter sei unzulässig. Formal können beide Aussagen gleichzeitig zutreffen. Praktisch heißt das: Ein Bürger, dessen Rechte das Verfassungsgericht als verletzt festgestellt hat, wartet darauf, dass sich die Institutionen einigen, wessen Wort gilt.
Die Erklärung endet versöhnlich: Die Achtung von Verfassungsgerichtsentscheidungen und die Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte seien keine gegensätzlichen Werte, sondern bildeten gemeinsam die Rechtsstaatlichkeit. Eine schöne Formulierung. Nur wird im konkreten Fall der eine Wert genau gegen den anderen ins Feld geführt.
Die Frage, die keine der Erklärungen stellt, ist die unangenehmste: Was bleibt den Menschen, wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass ihre Rechte verletzt wurden, und das System danach bestreitet, wie das umzusetzen sei? Seit Juni 2022, als das erste strittige Urteil erging, sind mehr als drei Jahre vergangen. Die Institutionen streiten jetzt über Zuständigkeiten. Der Fall wartet weiter auf das Gericht zweiter Instanz.
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