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Das Gesetzespaket zur Hochschulbildung vor dem Parlament: Zwischen messbaren Kriterien und Angst um die Autonomie

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Das Gesetzespaket zur Hochschulbildung vor dem Parlament: Zwischen messbaren Kriterien und Angst um die Autonomie

Vier Gesetze, die darüber entscheiden werden, wie Universitäten und studentisches Leben im Land aussehen, liegen heute dem Parlament vor. Die akademische Gemeinschaft hat bereits reagiert - und in den Wohnheimen ist die Altersgrenze für den Aufenthalt nun streng.

Das Gesetzespaket zu Hochschulbildung, Wissenschaft und studentischem Standard steht heute auf der Tagesordnung der 116. Plenarsitzung des Parlaments. In erster Lesung sollen die Abgeordneten den neuen Gesetzentwurf zur Hochschulbildung erörtern, und auf der Sitzung stehen auch Änderungen des Gesetzes über den studentischen Standard, der Gesetzentwurf zur Qualitätssicherung in Hochschulbildung und Wissenschaft sowie der Gesetzentwurf zur wissenschaftlichen Forschungstätigkeit.

Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft betont, die Texte seien nach sechs öffentlichen Debatten und Konsultationen mit den Universitäten und der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden. Laut Ministerium sollen die Gesetze Leistungsprinzip, messbare Kriterien, mehr Internationalisierung und eine stärkere Qualitätskontrolle einführen.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Pflicht für Kandidaten für Lehr- und Forschungstitel, eine größere Zahl wissenschaftlicher Arbeiten vorzuweisen, ein Teil davon veröffentlicht in Zeitschriften aus den Datenbanken „Web of Science” oder „Scopus”. Vorgesehen ist auch eine Umstrukturierung der Qualitätsagentur, die neben der Akkreditierung auch die Evaluierung von Universitäten und Studienprogrammen übernehmen soll.

Doch genau hier liegt der Streit. Die vorgeschlagenen Lösungen hatten zuvor Reaktionen in der akademischen Öffentlichkeit ausgelöst - besonders zu den Kriterien für die Berufung in Titel, zur Autonomie der Universitäten und zur Art und Weise, wie die Qualität der Hochschuleinrichtungen bewertet wird. Wenn der Staat festlegt, wie sich Universitäten selbst bewerten, ist die Grenze zwischen Qualitätskontrolle und Kontrolle über die Autonomie dünn.

Die Änderungen des Gesetzes über den studentischen Standard bringen dagegen konkrete Veränderungen für Studierende. Es wird eine Höchstaltersgrenze von 30 Jahren für die Unterbringung in einem staatlichen Studentenwohnheim eingeführt. Für schwerere Verstöße gegen die Hausordnung - Einbringen von Alkohol oder Drogen, Gewalt, Drohungen und Beschädigung des Inventars - wird ein Unterbringungsverbot in allen Studentenwohnheimen von einem bis fünf Jahren vorgeschlagen. Die Frage ist, ob die strengen Strafen auch bessere Wohnheime bedeuten werden, oder nur strengere Regeln in denselben alten Gebäuden.