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Das Modulkrankenhaus in Tetovo: geschlossenes Verfahren, offene Fragen und Schweigen von Ahmeti

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Das Modulkrankenhaus in Tetovo: geschlossenes Verfahren, offene Fragen und Schweigen von Ahmeti

Fünf Jahre Ermittlungen. Eingestellte Vorermittlungen. Vierzehn Menschen, die aus dem Modulkrankenhaus in Tetovo nicht nach Hause zurückkehrten. Und Schweigen von dem Mann, dessen Partei damals regierte.

Die Staatsanwaltschaft hat das Vorermittlungsverfahren zur öffentlichen Beschaffung der 19 Modulkrankenhäuser eingestellt, nachdem sie keine ausreichenden Beweise für eine mit der Beschaffung selbst verbundene Straftat gefunden hatte. Das ist der formale Schlusspunkt. Die Fragen, wie jene anmerken, die sie stellen, schließt er nicht.

Wer schweigt und wer fragt

VLEN und VREDI verlangen Antworten von Ali Ahmeti und der DUI. Antworten gibt es keine.

„Angesichts der Tragödie, bei der in Tetovo 14 Menschen ums Leben kamen, hält ihr Schweigen an“, heißt es in der Mitteilung. Die Forderung ist direkt: Islam Abazi, der heute die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von organisierter Kriminalität und Korruption leitet, solle öffentlich und vollständig erklären, wie ein solcher Schluss zustande kam.

Der zweite Punkt ist politisch und schwerer zu umgehen: „Ali Ahmeti kann sich nicht so verhalten, als ginge diese Frage die DUI politisch nichts an. Die Tragödie geschah in der Zeit, als seine Partei an der Macht war, und heute, nach fünf Jahren Ermittlungen, stehen die Familien der Opfer noch immer vor einer Vielzahl unbeantworteter Fragen.“

Ein geschlossenes Verfahren ist keine beantwortete Frage

Hier lohnt sich die Unterscheidung, die Pressemitteilungen verwischen. Das eingestellte Verfahren betrifft die Beschaffung - wie die Krankenhäuser gekauft wurden, zu welchem Preis, von wem. Davon getrennt gibt es für die Mängel beim Brandschutz bereits rechtskräftige Urteile gegen frühere Direktoren des Krankenhauses.

Jemand hat sich also bereits verantwortet. Aber für etwas anderes - nicht für die Entscheidung, diese Bauten so zu kaufen und aufzustellen, wie sie waren.

Und genau hier trennen sich strafrechtliche und institutionelle Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft stellt fest, ob es genug Beweise für eine Straftat gibt. Das ist nicht dasselbe wie die Frage, wer die Standards genehmigt, wer die Spezifikation unterschrieben, wer die Aufsicht geführt hat - und warum.

Die Einstellung des Verfahrens beweist nicht, dass keine Taten begangen wurden. Nur, dass die Staatsanwaltschaft nicht genug Beweise fand, um sie zu verfolgen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Sätzen ist der Unterschied zwischen rechtlicher und politischer Verantwortung - und genau in diesem Spalt stehen die Familien fünf Jahre später noch immer.

Was fehlt, ist keine neue Ermittlung. Es fehlt eine Erklärung, die jemand mit seinem Namen unterschreibt.