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Parlament dementiert Privatversicherung für Abgeordnete: es gehe um gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

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Parlament dementiert Privatversicherung für Abgeordnete: es gehe um gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

Das Parlament hat ein Dementi veröffentlicht. Es zahle und stelle keine private Krankenversicherung bereit, weder für Abgeordnete noch für Beschäftigte des Parlamentsdienstes. In der Mitteilung heißt es, es handle sich um eine „unrichtige und manipulative Darstellung der Fakten“.

Die Erklärung lautet: Das Verfahren, auf das sich die Medienberichte beziehen, betrifft systematische, also präventive Gesundheitsuntersuchungen. Das ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, keine zusätzliche Versicherung. Nach Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit muss der Arbeitgeber Untersuchungen für Beschäftigte mindestens alle 24 Monate sicherstellen.

Rechtlich stimmt das. Das Gesetz verlangt es tatsächlich, und es verlangt es von jedem Arbeitgeber im öffentlichen wie im privaten Sektor. Das Parlament hat kein Privileg erfunden - es hat eine Pflicht erfüllt.

Warum hat die Geschichte dann überhaupt gezündet?

Weil der Unterschied zwischen „Privatversicherung“ und „aus dem Budget bezahlter Vorsorgeuntersuchung“ ein Unterschied ist, den ein Jurist versteht - nicht der Mensch, der auf einen Termin in einer öffentlichen Einrichtung wartet. Für ihn gibt es nur eine Frage: Wie schnell komme ich dran, und wie schnell kommen sie dran.

Das Dementi beantwortet diese Frage nicht, und genau sie hat den Text erzeugt. Die Institution erklärt, was sie nicht ist, und sagt nichts darüber, wie die Umsetzung tatsächlich aussieht.

Derselbe Artikel 22 gilt für alle. Die Frage, die sich lohnt, ist nicht, ob das Parlament ihn einhält - sondern wie viele Arbeitgeber im Land ihn einhalten und was denen passiert, die es nicht tun. Lautet die Antwort „nichts“, dann ist das Gesetz, das das Parlament in seinem Dementi zitiert, ein Gesetz, das das Parlament selbst beschlossen hat und das außerhalb des Parlaments niemand durchsetzt.

Das Dementi fordert die Medien auf, es zu veröffentlichen und ihre Berichte zu korrigieren. Das ist ein legitimes Verlangen. Aber eine Institution, die Genauigkeit in der Berichterstattung über sich selbst einfordert, schuldet dieselbe Genauigkeit auch der eigenen Arbeit - dort, wo keine Pressestelle sie verteidigt.