Das Video fand sie an einem Tag: Zwei Minderjährige und ein 20-Jähriger unter Verdacht nach brutaler Prügelattacke in Gostivar
04.08.2026
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23.04.2026
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12.04.2026
Wenn der Nachname königlich ist, erwartet man ein anderes Urteil - aber das norwegische Gericht zeigte heute, dass die Justiz zumindest manchmal nicht auf den Stammbaum schaut. Marius Borg, der 29-jährige Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil verlas Richter Jon Sverdrup Efjestad am Montag, dem 15. Juni 2026, im Saal 250 des Justizpalastes in Oslo - ein Dokument von ganzen 128 Seiten.
Von vier Anklagen wegen Vergewaltigung wurde Borg in zwei verurteilt und in den anderen beiden sowie von allen Schadenersatzforderungen freigesprochen. Die Anklage forderte eine Strafe von über sieben Jahren und sieben Monaten, während die Verteidigung nur eineinhalb Jahre vorschlug. Er beteuerte bis zuletzt, an den Taten, für die er verurteilt wurde, unschuldig zu sein. Sowohl Anklage als auch Verteidigung haben innerhalb von zwei Wochen das Recht auf Berufung - was bedeutet, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Die Details des Urteils sind kühl und konkret. In einem Fall stellte das Gericht fest, dass das Opfer schlief: „Ihre Augen waren geschlossen, sie blieb eine Zeit lang in derselben Position und reagierte nicht auf Berührung oder Reizung." In einem anderen Fall fand das Gericht begründete Zweifel und sprach ihn in diesem Punkt frei. Borg bleibt in Untersuchungshaft - das Gericht hatte zuvor das Risiko eingeschätzt, dass er die Tat wiederholen würde.
Als letztes Detail, das ein Balkanleser sofort wiedererkennen wird: Das Gericht entschied, dass die verschlechterte Gesundheit seiner Mutter, die auf eine Lungentransplantation wartet, kein Grund für seine Freilassung ist. Der königliche Hof intervenierte nicht, oder hatte zumindest keinen Erfolg. Ob bei uns, mit einem solchen Nachnamen und solchen Verbindungen, der Fall überhaupt vor Gericht käme - das ist eine Frage, die jeder für sich selbst beantwortet.
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