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Struga gibt der Gastronomie eine Stunde mehr, an Feiertagen zwei: Die Entscheidung deckt einundzwanzig Termine bis Jahresende ab

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Struga gibt der Gastronomie eine Stunde mehr, an Feiertagen zwei: Die Entscheidung deckt einundzwanzig Termine bis Jahresende ab

Der Rat der Gemeinde Struga hat beschlossen, dass Gastronomiebetriebe im Sommer eine Stunde länger öffnen dürfen als gesetzlich vorgesehen - am verlängerten Feiertagswochenende sogar zwei Stunden.

Konkret: An Wochenenden und bei öffentlichen Veranstaltungen schließen Cafés und Restaurants statt um 1 Uhr erst um 2 Uhr. Am 1., 2. und 3. August gilt eine Verlängerung bis 3 Uhr. Die einstündige Verlängerung greift außerdem am 26., 27. und 28. Juli, dann am 5., 6., 7., 9., 13., 14., 15., 26., 28. und 29. August, am 8. und 28. September, am 11. und 23. Oktober, am 1., 8. und 22. November sowie am 21. und 25. Dezember.

Einundzwanzig Termine, einzeln aufgelistet in einem Gemeindebeschluss. Das ist keine Saisonmaßnahme - das ist fast ein ganzer Jahreskalender, in Einzeltage zerlegt, damit er wie eine Ausnahme aussieht.

Ziel sei, so die Gemeinde, der reibungslose Ablauf geplanter Veranstaltungen, die Unterstützung der Tourismussaison und der lokalen Wirtschaft. Die Pressestelle teilt mit, Struga schaffe weiterhin Bedingungen für Tourismus, Gastronomie und Kulturleben - unter Beachtung der Gesetze und der Interessen der Bürger.

Bei den Interessen der Bürger lohnt sich ein Halt. Denn in jeder Balkanstadt mit Ausgehviertel gibt es zwei Gruppen von Bürgern mit genau gegensätzlichem Interesse: jene, die am Lokal verdienen, und jene, die darüber wohnen. Die Ersten haben ihre Stunde bekommen. Ob die Zweiten gefragt wurden, steht in der Mitteilung nicht.

Bleibt die praktische Frage: Wer kontrolliert das? Verlängerte Öffnungszeiten ergeben nur Sinn, wenn der Beschluss auch um 3:01 Uhr noch etwas bedeutet. Wenn nicht, wurde nichts verlängert - dann wurde nur legalisiert, was ohnehin passierte.