Skip to content

Zu vier Jahren wegen zweier Vergewaltigungen verurteilt - und die Haft wartet er in der königlichen Residenz mit Pool ab

1 Min. Lesezeit
Teilen
Zu vier Jahren wegen zweier Vergewaltigungen verurteilt - und die Haft wartet er in der königlichen Residenz mit Pool ab

Das norwegische Berufungsgericht entschied am 10. September, dass der Prozess gegen Marius Borg Hoiby von vorn beginnt. Keine Berufung gegen das Strafmaß, keine Überprüfung eines Details - das gesamte Verfahren wird erneut geführt, und beim zweiten Mal wird es vier Wochen dauern.

Im Juni verurteilte ihn das Bezirksgericht Oslo zu vier Jahren Haft wegen zweier Vergewaltigungen, wegen Gewalt in nahen Beziehungen und wegen Marihuanahandels. Vier Jahre. Dieses Urteil existiert nun praktisch nicht, bis erneut geurteilt wird.

Hoiby ist der Sohn von Königin Mette-Marit aus ihrem Leben vor der Krone und der Stiefsohn von König Haakon. Er hat keinen Titel, keinen Platz in der Thronfolge, keinerlei Aufgaben am Hof. Aber er hat eine Adresse: Skaugum, die Residenz des norwegischen Kronprinzenpaares, wo er seit seinem vierten Lebensjahr wohnt, weil seine Mutter dorthin geheiratet hat.

Und hier liegt der Teil, der die Augenbrauen hob. Den Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßt er eben in Skaugum - mit Pool, mit Grill, mit allem, was zu einem solchen Haus gehört. Spanische Medien zählen die Annehmlichkeiten ausführlich auf. Die norwegischen bestehen darauf, dass ihm das Gericht nichts gegeben hat: Es ist sein Zuhause, seit er ein Kind war, und Hausarrest wird zu Hause verbüßt, nicht auf einem vom Verurteilten gewählten Anwesen.

Beides trifft zugleich zu, und genau darin liegt das Unbehagen. Niemand hat ihm einen Pool zugeteilt. Es ist schlicht so, dass ein Mann, dem die norwegische Staatsanwaltschaft zwei Vergewaltigungen zur Last legt, seine vier Wochen vor Gericht auf einem Anwesen mit Park abwartet, während jemand, der in demselben Land wegen weit Geringerem verurteilt wurde, in einer Zelle mit kleinem Fenster wartet. Das Recht ist dasselbe. Die Adresse nicht.

Eine weitere Ebene: Am 9. September nahm Hoiby an der Staatstrauerfeier für König Harald V. teil. In erster Instanz verurteilt - und beim Staatsbegräbnis. Der Hof erklärte nichts, weil es nichts zu erklären gibt: Er ist kein Mitglied der königlichen Familie, also existiert formal nicht einmal ein Protokoll, das ihn ausschließt.

Mette-Marit und Haakon sind nun Königin und König. Die erste große Frage ihrer Regentschaft ist kein Staatsakt, sondern was mit dem Sohn geschieht, der hinter demselben Tor lebt. Und wie lange eine Monarchie wiederholen kann, das Privatleben eines informellen Mitglieds gehe sie nichts an, wenn sich dieses Privatleben an ihrer Adresse abspielt.